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Folgende Maßnahmen am denkmalgeschützten JZ Feuerwache wurden seitens der Verwaltung in den letzten Jahren geplant, geprüft, umgesetzt, vorbereitet oder zurückgestellt:
2013 Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Nutzung des JZ Feuerwache als Mädchenhaus. Ergebnis der Studie war, dass es infolge des den Bestand deutlich übersteigenden Raumbedarfs nicht ohne umfangreiche Erweiterungen und Umbaumaßnahmen möglich ist, das Mädchenhaus in der Feuerwache unterzubringen. Von einer Umsetzung wurde daher abgesehen.
2016 Die Küche im EG des JZ Feuerwache wurde erneuert.
2017 Die Statik der Remise wurde geprüft und das Gebäude als nicht standsicher eingeschätzt. Eine Nutzbarkeit ist seitdem nicht mehr gegeben. Für eine umfassende Ertüchtigung sind derzeit keine Mittel vorhanden, daher sind aktuell kurzfristige Notmaßnahmen zur Stabilisierung des Gebäudes in Vorbereitung.
2018 Ein Brandschutzkonzept für das JZ Feuerwache wurde erstellt. Notwendige Umbauten zur Sicherstellung des Brandschutzes wurden umgesetzt.
2018 Auf Wunsch der Nutzer*innen des JZ Feuerwache wurde ein Antrag für die Umnutzung der Diskothek in einen Parkour-Raum gestellt. Eine wesentliche Auflage der dazu erteilten Baugenehmigung ist, die Decke über dem Erdgeschoss brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Infolge des damit verbundenen Aufwands (Abbruch Unterdecke, Deinstallation Technik, Brandschutznachrüstung Bestandsdecke, Wiederherstellung Unterdecke und Neuinstallation Technik) konnte diese Maßnahme bislang nicht umgesetzt werden.
2020 Die Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlage sowie der Batterieanlage wird zurzeit umgesetzt.
Zur Sicherstellung des Betriebs fanden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Bauunterhaltung statt. Sie betrafen sowohl die Baukonstruktion als auch die technischen Anlagen im Bereich Elektro, Heizung und Lüftung.
Neben den oben genannten Maßnahmen wurde die Mitbenutzung von öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Bibliotheken ebenso von der Verwaltung geprüft wie die Anmietungen von Flächen am Immobilienmarkt.
Die Mitbenutzung anderer öffentlicher Standorte wurde aufgrund der unterschiedlichen Nutzungskonzepte und den daraus resultierenden Anforderungen als konfliktbehaftet bewertet und von daher seitens der Verwaltung verworfen.
Bislang konnte keine Anmietung realisiert werden. Zum Teil waren die angebotenen Flächen für die erforderliche Nutzung nicht auskömmlich, das zugrundeliegende Raumprogramm hätte nicht umgesetzt werden können. Ebenso ließ der bauliche Zustand vieler Flächen eine Anmietung nicht zu. Auch in Bezug auf die Lage mussten Objekte wieder verworfen werden, da sie für die Zielgruppe keine adäquate Lage hatten.
Zu Frage 2:
Bis einschließlich 2025 ist mit investiven Mitteln keine Sanierung geplant. Die Auftragslage bei den Investitionen überschreitet für die kommenden Jahre deutlich das Volumen, welches sich über den Personalschlüssel abbauen ließe. Dabei werden zu rd. 90 % Pflichtaufgaben oder Aufgaben mit „Gefahr für Leib und Leben“ in Schulen abgearbeitet. Insofern müssten für eine schnellere Sanierung des JZ andere Projekte zurückgestellt werden.
Eine Aussage zur Dauer bzw. zu den Kosten einer möglichen Sanierung kann kurzfristig nicht getroffen werden.
Zu Frage 3:
Die Arbeit im Jugendzentrum Feuerwache basiert grundsätzlich auf drei Säulen:
-
Offene-Tür-ArbeitVorhalten von Räumen zur unverbindlichen und freiwilligen Nutzung für jugendliche Besucher*innen.
-
AngeboteNiedrigschwellig ausgerichtete Angebote, die sich durch Nähe zum Wohnort auszeichnen und die zeitlichen Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigen.
-
BeteiligungMitbestimmung an der Gestaltung der Räume sowie der inhaltlichen Angebotsstrukturen durch die jugendlichen Besucher*innen mit Unterstützung der Mitarbeitenden der Einrichtung.
Darüber hinaus verfügt das Jugendzentrum Feuerwache über folgende Schwerpunktbereiche:
- Breaking und Hip-Hop an bis zu sieben Tagen in der Woche unter Einbeziehung professioneller und pädagogischer Betreuung montags bis freitags
- DJ-ing und Graffiti Workshops
- Berufsbildung als wöchentliche Angebote in Kooperation mit PASE
- Erste Parkour-Halle in einem Jugendzentrum unter Begleitung professioneller Trainer*innen und Pädagog*innen. Aktuell ist noch die Ertüchtigung einer erforderlichen Brandschutzdecke ausstehend.
Die generelle Anerkennung von Flächen eines Jugendzentrums lässt sich wie folgt darstellen:
| Jugendzentren | |
Zielgruppe | Jugendliche von 13 bis Anfang 20 | |
MA-Anzahl | 2 | |
Funktion | m² | Anzahl | gesamt m² | Erläuterungen |
Offene-Tür-Bereich | 120 | 1 | 120 | OT-Raum (Offene-Tür-Raum) wird vielfältig genutzt, Eingangsbereich einbeziehen |
Gruppenräume | 30 | 3 | 90 | für Schularbeitenhilfe, geschlechtsspezifische Arbeit und PC-Angebote |
Werkstatt | 70 | 1 | 70 | |
Abstellraum | 15 | 1 | 15 | für bewegliches Material |
Büro | 20 | 1 | 20 | nach Standardraumprogramm Verwaltungsgebäude |
Küche | 25 | 1 | 25 | Bestandteil der pädagogischen Arbeit unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung |
WC Anlagen | | | | nach aktuellen baulichen und gesetzlichen Vorgaben |
Raum für
Reinigungskraft | | | | |
Gesamt: | | 8 | 340 | |
Für das Jugendzentrum in der Feuerwache kommt die beschriebene hohe Aktivität der Hip-Hop-Community hinzu. Es gibt aktuell einen großen Sport-/Tanzraum, der stark frequentiert ist – mit zunehmendem Bedarf. Demgegenüber hat sich der Bedarf in Bezug auf die Werkstatt deutlich verringert, da kaum noch Nachfrage an der Nutzung vorhanden ist. Wir schlagen daher vor, die vorgesehene Fläche einer Werkstatt entsprechend in einen Sport-/Tanzraum umzuwidmen. Die Option angeschlossener Duschen und Umkleiden wäre wünschenswert. Der aktuelle Sport-/Tanzraum umfasst ca. 180 qm und diese Größe sollte zukünftig im Idealfall aufrechterhalten werden.
Zusätzlich befindet sich im Erdgeschoss ein identisch großer Raum, der wie beschrieben für die Parkour-Szene hergerichtet wurde, aber aktuell wegen baulicher Fragen noch nicht freigegeben ist. Auch hier wäre eine Aufrechterhaltung der Angebotsstruktur generell wünschenswert.
Die Anerkennung für eine Nutzfläche in Höhe von 350 qm für das Jugendzentrum Feuerwache liegt auf Grundlage der PPG vom 23.01.2014 vor.