Drucksache Nr. 15-2930/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung der Grundschule "Auf dem Loh"
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 14.12.2020
TOP 8.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-2930/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung der Grundschule "Auf dem Loh"
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 14.12.2020
TOP 8.3.3.

Anfrage gem. § 10,47 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 14.12.2020

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022 (DS 2384/2020) ist die Investitionsmaßnahme 21102300 „GS Auf dem Loh, Sanierung“ mit 11,2 Millionen Euro in den Jahren 2023 bis 2025 anvisiert. Weder diese Maßnahme, noch der Sanierungsbedarf der Grundschule „Auf dem Loh“ wurden bisher im Bezirksrat thematisiert.
Bei der Sanierung der Grundschule Vinnhorst, deren Bedarf offenkundig ist und eine deutlich kleineren Finanzbedarf hat, werden wir über ein Jahrzehnt immer wieder vertröstet und diese wird in der Haushaltsatzung erst für ab 2024 terminiert. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der gegenwärtige Zustand der Grundschule „Auf dem Loh“ bzw. warum ist aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung erforderlich? Oder handelt es sich hierbei um eine Vergrößerung/Verbesserung des Umfangs/Erweiterung?

2. Welche Art und zeitlichen Umfang hat die angedachte Sanierungsmaßnahme und wann ist mit einer Vorstellung im Bezirksrat zu rechnen?

3. Warum ergibt sich der Bedarf für eine Sanierungsmaßnahme in dieser Größe so „plötzlich“ bzw. warum wurde bisher nicht im Bezirksrat berichtet?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1)
In den letzten Jahren ist der Umfang an notwendigen Reparaturen an den
Schulgebäuden kontinuierlich gewachsen.


Im unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäude sind vor allem die Fenster der Nordfassade, die Kelleraußenwände sowie Unterdecken in allen Geschossen sanierungsbedürftig. Die technische Gebäudeausrüstung muss dringend überholt werden, was umfangreiche bauliche Maßnahmen wie z.B. Putzarbeiten nach sich zieht.
In den Treppenhäusern sind die Geländer und Brüstungen hinsichtlich der aktuell zulässigen Absturzhöhen und Stababstände gem. Schulbaurichtlinie zu überprüfen und wenn erforderlich entsprechend, unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte, zu ertüchtigen, oder zu ergänzen.

Im Bereich der unteren Sporthalle verursacht der hohe Grundwasserstand in Verbindung mit anfallendem Oberflächenwasser zunehmend Probleme. Durch die Lage der Sohlplatte im Grundwasserbereich, einer nicht funktionierenden Ringdrainage, der schadhaften Abdichtung und fehlender Horizontalsperren kommt es immer wieder zu Nässeschäden im Untergeschoss. Die Fassade aus Stahlbeton-Fertigteilplatten weist Schäden durch korrodierende Bewehrungen und Ankerplatten auf.

Die Wandputze sind als asbestbelastet eingestuft; im gesamten Gebäude sind KMF-haltige Materialien vorhanden.Insgesamt besteht aus Sicht der Verwaltung erheblicher Handlungsbedarf.

Darüber hinaus soll das Schulgebäude zukünftig eine inklusive und barrierefreie Nutzung ermöglichen und mit einem Ganztagsbereich mit Mensa, Freizeitstationen, sowie Differenzierungsräumen ausgestattet werden.

Zu 2)
Die Verwaltung wird zur Klärung von Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen in Kürze Verfahren zur Gewinnung geeigneter Planer ausschreiben.
Die von den beauftragten Architekten und Ingenieuren in Abstimmung mit den Nutzern ausgearbeiteten Planungen werden dem Stadtbezirksrat und den weiteren zu beteiligenden Gremien in Form einer Beschlussdrucksache gem. § 12 NKomVG vorgelegt.

Zu 3)
Der Sanierungsbedarf, ist, wie unter 1) ausgeführt, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Eine Vielzahl von städtischen Gebäuden weisen einen hohen Sanierungsbedarf auf.
Aus diesen Gründen wurde 2015 das Investitionsmemorandum500+ auf den Weg gebracht. Die ursprüngliche Absicht, die Sanierung und Ertüchtigung der Grundschule Auf dem Loh im Rahmen des Investitionsmemorandums 500+ zu finanzieren, konnte wegen der Überzeichnung dieses Programms jedoch nicht umgesetzt werden.

Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die für diese Maßnahme notwendigen Mittel in den Teilhaushalten des Fachbereichs Gebäudemanagement für die kommenden Jahre bereitzustellen. Hierzu soll dann, wie unter Ziffer 2) im Stadtbezirksrat berichtet und eine entsprechende Beschlussdrucksache zur Entscheidung vorgelegt werden.