Drucksache Nr. 15-2929/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Außenlautsprecher
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 17.12.2018
TOP 9.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2929/2018 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Außenlautsprecher
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 17.12.2018
TOP 9.1.2.

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärmbelästigung durch Außenlautsprecher. Diese seien von Gewerbetreibenden, vornehmlich in der Gastronomie, zur Unterhaltung bzw. zu Marketingzwecken installiert worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Ist es rechtlich zulässig, derartige Beschallungseinrichtungen zu betreiben?

2) Welche gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Nutzungszeiten und Lärmimmission gibt es und was besagen diese?

3) Wird seitens der Verwaltung und/ oder der Polizeidirektion Hannover und/ oder der Region Hannover die Einhaltung bestehender Regelungen kontrolliert, wenn ja in welchem Umfang (bitte genaues Kontrollintervall angeben), mit welcher Personalstärke (bitte in Vollzeiteinheiten angeben) und mit welchen Konsequenzen (Anzahl der Ordnungswidrigekitenanzeigen und Höhe des Bußgeldes), wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltung und die Region beantworten die Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Beschallungseinrichtungen stellen keine baulichen Anlagen i.S.d. Niedersächsischen Bauordnung dar und durchlaufen daher für sich allein kein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren. Nicht einmal die Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenbewirtschaftung unterliegt einer präventiven Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn die für die Erweiterung in Anspruch genommene Grundfläche 100 m² nicht überschreitet. Es handelt sich hierbei um verfahrensfreie Baumaßnahmen.

Als Immissionsschutzbehörde obliegt es der Region Hannover gegen Lärmbelästigungen vorzugehen bzw. die Einhaltung bestimmter Regelungen zu überwachen. Die Region Hannover handelt diesbezüglich in eigener Zuständigkeit, sodass diese zu den rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu hören ist.

Beim Team Immissionsschutz der Region Hannover gibt es mit sehr wenigen Ausnahmen keine Beschwerdevorgänge zum Thema „Außenlautsprecher“. In den wenigen Einzelfällen konnte durch informelle Kontaktierung der Betreiber Abhilfe geschaffen werden. Eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnispflicht o.ä. für Außenlautsprecher gibt es nicht.