1. Auf eine Anhebung der Grundsteuer B um 100 Punkte wird verzichtet. (betrifft lfd. Nr. 1 in der Anlage 1 zum HSK XI).
2. Auf die Ausweitung des kostenpflichtigen Anwohnerparkens sowie auf Preisanpassungen von öffentlichem Parkraum wird verzichtet. (betrifft lfd. Nr. 3 in der Anlage 1 zum HSK XI).
3. Die Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirksräte wird nicht verfolgt. (betrifft lfd. Nr. 20 C.24 in der Anlage 1 zum HSK XI).
4. Die Punkte 1-3 werden durch die Aufnahme der folgenden Einsparvorschläge und Ertragssteigerungsmaßnahmen in das HSK XI kompensiert:
Die interne Optimierung der Stadtverwaltung wird deutlich intensiviert und durch die
folgenden Maßnahmen ausgeweitet:
§ Alle haushaltsrechtlichen Instrumente (darunter haushaltswirtschaftliche Sperren und Sperrvermerke) sind zu nutzen, um die gesamtstädtischen Aufwendungen, welche für die Umsetzung freiwilliger Aufgaben veranschlagt sind, bei 90% einzufrieren (Haushaltssperre).
§ Künftig freiwerdende Personalstellen werden laufend auf Notwendigkeit der Neubesetzung überprüft und ggf. mit einem kw-Vermerk versehen.
§ Die Dezernatsstrukturen werden auf sinnvolle Synergien geprüft. Ein Dezernat ist einzusparen.
§ Stabsstellen in der Stadtverwaltung werden auf Sinnhaftigkeit überprüft und reduziert.
§ Bürokosteneinsparungen werden durch verstärktes Desk-Sharing und mehr Homeoffice generiert.
§ Doppelstrukturen werden abgebaut (Beispiel: Klimaschutzleitstelle der Region und der Stadt sowie Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH / Wirtschaftsförderung der Region und der Stadt sowie hannoverimpuls GmbH).
§ Das Zuwendungsverzeichnis zum Haushaltsentwurf für die Jahre 2023 und 2024 wird dahingehend geprüft, Doppelstrukturen zu vermeiden und bessere Synergieeffekte zu erzielen.
§ Die Integrationsbeiräte werden in die Stadtbezirksräte mit der Benennung eines beratenden Mitglieds eingegliedert.
Erträge und Zuweisungen werden durch die folgenden Maßnahmen gesteigert:
§ Bestehende Miet-, Pacht- und Gestattungsverträge werden – mit Rücksichtnahme auf die jeweilige Vertragslaufzeit – daraufhin überprüft, ob höhere Einnahmen erzielt werden können.
§ Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, Kosten für Flüchtlingsunterbringung und Kindertagesbetreuung künftig auskömmlicher zu erstatten. Zudem wird geprüft, ob Ansprüche ggf. gerichtlich geltend gemacht werden können.