Antrag Nr. 15-2920/2022:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage "Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage "Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026"

Antrag

Bezirksratsstruktur beibehalten – keine Zusammenlegung vornehmen und bezirkliche Betreuungen vor Ort uneingeschränkt erhalten!


Der Bezirksrat beschließt:
1. die o. g. Punkte 23 und 24 aus dem HSK XI zu streichen.
2. Die Verwaltung prüft zwecks Kostenreduzierung, ob im Zusammenhang mit der Arbeit der Stadtbezirksräte,
a. die Wortprotokolle der Bezirksratssitzungen in schriftlicher Form entfallen und als digitale Sprachdatei archiviert werden können,
b. alle relevanten Sitzungsunterlagen digital versandt werden können
c. die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bezirksrat effizienter gestaltet werden kann.

Begründung

Seit 1981 gibt es in Hannover 13 Stadtbezirksräte als bürger*innennahe Gremien, die verwaltungsseitig jeweils durch eine Bezirksratsbetreuung und seit einigen Jahren jeweils eine Stadtbezirksmanager*in begleitet werden – als Ansprechpartner*in für Bezirksräte, Bürger*innen und oftmals Koordinator*in von Gremien und Runden sowie der Integrationsbeiräte. Eine bewährte Struktur für alle Stadtbezirke, die sich jeweils aus zwei bis ca. sieben Stadtteilen zusammensetzen. Stadtbezirksidentität konnte gefördert werden und ist stetig gewachsen in den bisherigen Strukturen.

Stadtbezirke in Hannover sind die Ansprechpartner*innen vor Ort. Mit knapp 30.000 und bis über 72.000 Einwohner*innen wie in unserem Stadtbezirk Vahrenwald-List sind sie alle größer als die kleineren Umlandgemeinden (z. B. Uetze, Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden) und meist so groß wie größere Umlandgemeinden wie z. B. Laatzen und Lehrte. In den umlandgroßen Stadtbezirken wird die Repräsentanz vor Ort ehrenamtlich geleistet!

Der – wiederholt aus dem Hut geholte – Verwaltungsvorschlag der Zusammenlegung von Bezirksräten missachtet sowohl bezirkliche Strukturen als auch das Ehrenamt vor Ort. Zusammenlegung bedeutet für ehrenamtlich tätige Bezirksratsmitglieder und insbesondere die Bezirksbürgermeister*innen neben der meist beruflichen Tätigkeit zusätzliche Belastung in einem bereits intensiven Ehrenamt. Damit wird dieses Ehrenamt nicht zugänglicher, sondern die Barriere wird erhöht. D.h. noch stärker als schon jetzt, muss man es sich zeitlich und finanziell leisten können, einem BZR anzugehören. Wer Diversität, Bürger*innennähe und niedrigschwelliges, politisches Engagement und damit die Demokratie insgesamt fördern möchte, sollte nicht an den Bezirksräten sparen.

Das „Schmackhaftmachen“ der Zusammenlegung mit einer möglichen Kompetenzerweiterung der Bezirksräte ist hochgradig unglaubwürdig. Alle fünf bis zehn Jahre gab es bereits mehrere Kommissionen zur Erweiterung der Kompetenzen der Bezirksräte. Substanziell haben sie aber nur minimalste Erweiterungen gebracht haben und sich in der Regel auf zusätzliche Monitoringlisten beschränkt, da der gesetzliche Rahmen der ehemaligen NGO und des NKomVG nicht mehr hergaben bzw. hergeben.

Eine Zusammenlegung der Tätigkeiten von Bezirksratsbetreuung und Stadtbezirksmanagement verkennt die bereits intensiven Tätigkeiten von beiden Verwaltungsstellen pro Stadtbezirk und würde auch zu einem Beratungsverlust für Bürger*innen führen.

Der Bezirksrat verschließt sich gar nicht dem Sparen und schlägt statt der gemachten Vorschläge eine Vereinfachung der Arbeit durch moderne Mittel vor. So könnten unter anderem das Abschreiben der Tondateien für ein schriftliches Wortprotokoll entfallen sowie die Papierberge für Bezirks- sowie Stadträte reduziert und dadurch Botengänge überflüssig werden. Darüber hinaus könnten durch eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bezirksrat Zeit und Kosten eingespart werden – zum Beispiel ist die Teilnahme des Stadtplaners in einer Bezirksratssitzung unseres Erachtens nach nur dann erforderlich, wenn über anstehende Bauvorhaben informiert wird.