Anfrage Nr. 15-2920/2018:
Unterbringung Alt-Vinnhorst II

Inhalt der Drucksache:

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Unterbringung Alt-Vinnhorst II

Anfrage: gemäß §§ 10 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 17.12.2018

Es wurden nun die Möbel für die zweite Flüchtlingsunterkunft in Vinnhorst geliefert, d.h. es kann wohl bald mit einem Bezug gerechnet werden. Der Stadtbezirksrat und Integrationsbeirat Nord arbeiten eng mit den ehrenamtlichen Helfern in den Unterkünften im Stadtbezirk Nord zusammen. Dementsprechend ist es uns wichtig zu erfahren, wer, wann, warum die Leitung von der Unterkunft Alt-Vinnhorst II übernehmen soll, aber es leider gar nicht angedacht ist/war, den politisch vor Ort Agierenden mitzuteilen?


Der Stadtbezirksrat Nord hat dazu nachfolgende Fragen:

1. Ist es richtig, das die Verwaltung bereits Verträge mit European Homecare gemacht hat. Und weil die Institution bereits in Alt-Vinnhorst I tätig ist, der Vertrag nur lediglich erweitert und deshalb keine neue Drucksache notwendig wird?

2. Wenn die Antwort zur Frage 1 – positiv beantwortet wird – fragen wir die Verwaltung, warum man vorab nicht dem Bezirksrat bzw. wenigstens dem Integrationsbeirat Nord eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen hat?

3. Gibt es grundsätzlich keine Regelungen mal Nachfragen über bereits existierende Unterkunftsbetreiber – bei Ehrenamtlichen oder den politisch Aktiven zu eruieren, wie gut die Arbeit vor Ort läuft oder eine Art Zufriedenheitsauskunft zu erstellen?



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SPD-Fraktion
Robert Nicholls (o.V.i.A.)