Drucksache Nr. 15-2908/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Aufstellung von stationären Radargeräten in der Vahrenwalder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 17.12.2018, TOP 8.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2908/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Aufstellung von stationären Radargeräten in der Vahrenwalder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 17.12.2018, TOP 8.2.4.

Beschluss

Das in der Vahrenwalder Straße ab der Höhe Werderstraße Stadtein- und stadtauswärts jeweils ein stationäres Radargerät aufgestellt werden mit kontinuierlicher Überwachung.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen dürfen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann aufgestellt werden, wenn das Einvernehmen der Polizeidirektion Hannover hergestellt wird.
Die Anfrage der Verwaltung bei der Polizei ergab, dass das Verkehrsgeschehen als unauffällig bezeichnet wird. Das Einvernehmen wurde daher nicht hergestellt.
Unabhängig von dieser Entscheidung bleiben die mobilen Messstellen Höhe der Hausnummern 44 und 47 bestehen.