Antrag Nr. 15-2906/2022:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022, Haushaltssicherungskonzept von 2023 bis 2026 - (HSK XI)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022, Haushaltssicherungskonzept von 2023 bis 2026 - (HSK XI)

Änderungsantrag

zum Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI) Drucks. Nr. 2661/2022 gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 21.11.2022

HSK XI - Block C,
Punkt 23 - Optimierung Gremienbetreuung und
Punkt 24 - Neue Struktur und Anzahl der Bezirksräte zu reduzieren

Bezirksratsstruktur beibehalten – keine Zusammenlegung vornehmen und bezirkliche Betreuungen vor Ort uneingeschränkt erhalten!

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die o. g. Posten C. 23 und C. 24 aus dem HSK XI zu streichen und die dafür erforderlichen, bisher nicht bezifferten Mittel, anderweitig zu erwirtschaften.
2. Der Rat wird eindringlich gebeten, die o. g. Punkte aus dem HSK XI zu streichen.

Begründung

Seit 1981 gibt es in Hannover 13 Stadtbezirksräte als bürger*innennahe Gremien, verwaltungsseitig begleitet jeweils durch eine Bezirksratsbetreuung und seit einigen Jahren jeweils eine Stadtbezirksmanager*in, verwaltungsseitig als Ansprechpartner*in für Bezirksräte, Bürger*innen und oftmals Koordinator*in von Gremien und Runden sowie der Integrationsbeiräte. Eine bewährte Struktur für alle Stadtbezirke, die sich aus 2 – ca. 7 Stadtteilen als Stadtbezirk zusammensetzen. Stadtbezirks-Identität konnte gefördert werden und ist stetig gewachsen in den bisherigen Strukturen.

Stadtbezirke in Hannover sind die Ansprechpartner*innen vor Ort für bezirkliche Größen von knapp 30.000 – ca. 71.000 Einwohner*innen. Sie sind damit alle größer als die kleineren Umlandgemeinden (z. B. Uetze, Ronnenberg, Wennigsen, Gehrden) und meist so groß wie größere Umlandgemeinden wie z. B. Laatzen und Lehrte. Die Repräsentanz vor Ort wird ehrenamtlich in den umlandgroßen Stadtbezirken geleistet!

Der Verwaltungsvorschlag der Zusammenlegung von Bezirksräten ist ein sich wiederholender, leidlicher Vorgang, der sowohl bezirkliche Strukturen als auch das Ehrenamt vor Ort missachtet.

Zusammenlegung bedeutet für ehrenamtlich tätige Bezirksbürgermeister*innen neben der meist beruflichen Tätigkeit eine weitere zusätzliche Belastung in einem bereits intensiven Ehrenamt. Dies gilt auch für die anderen Bezirksratsmitglieder. Das „Schmackhaftmachen“ der Zusammenlegung mit einer möglichen Kompetenzerweiterung der Bezirksräte ist hochgradig unglaubwürdig. Alle 5 – 10 Jahre gab es bereits mehrere Kommissionen zur Erweiterung der Kompetenzen der Bezirksräte. Gebracht haben sie substanziell nur minimalste Erweiterungen, die sich in der Regel in zusätzlichen Monitoringlisten beschränkten, da der gesetzliche Rahmen der ehemaligen NGO und des NKomVG nicht mehr hergaben bzw. hergeben.

Eine Zusammenlegung der Tätigkeiten von Bezirksratsbetreuung und Stadtbezirksmanagement verkennt die bereits intensiven Tätigkeiten von beiden Verwaltungsstellen pro Stadtbezirk und würde auch zu einem Beratungsverlust für Bürger*innen führen, die sich bereits häufig an beide wenden, so dass bisher kurzfristig Lösungen und Antworten gefunden werden können.