Drucksache Nr. 15-2905/2019 S1:
Umleitung in Oberricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.11.2019
TOP 7.4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2905/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Umleitung in Oberricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.11.2019
TOP 7.4.1.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, die Absperrmaßnahmen im Stadtteil Oberricklingen aufzuheben und bis Ende des Jahres die Verkehrsströme in diesem Gebiet zu bewerten.

Entscheidung


Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

Begründung:

Aufgrund des vorliegenden Beschlusses wurden umfangreiche Verkehrsanalysen sowie weitergehende Gespräche mit der Polizei zu den Auswirkungen bei Aufhebung der Absperrmaßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden bereits ausführlich mit der Antwort zur Anfrage (DS 15-3049/2019) dargestellt.



Zur quantitativen Analyse der verkehrlichen Effekte der Sperrungen wurden am 14.11.2019 Verkehrszählungen im Bereich der Sperrungen, aber vor allem auch im umliegenden Straßennetz durchgeführt. Damit konnte die verkehrliche Analyse der Situation mit den umgesetzten Sperrungen abgeschlossen werden. Zuvor waren im September 2019 mehrere Beobachtungstermine zu verschiedenen Tageszeiten vor Ort zusammen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde durchgeführt worden, um die Wirkungen der Sperrungen qualitativ zu beobachten. Im Ergebnis wurde, wie durch die Verwaltung in der Bezirksratssitzung am 07.11.2019 sowie in der Veranstaltung am 10.10.2019 berichtet, festgehalten, dass die getroffenen verkehrlichen Maßnahmen einen guten Kompromiss zwischen der Verhinderung von Baustellenausweichverkehren und der Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs darstellen. Das umgesetzte Konzept wurde als wirksam erachtet. Zur weiteren Optimierung wurden Hinweisschilder an der Bergfeldstraße und an der Göttinger Chaussee aufgestellt, die darauf hinweisen, dass eine Durchfahrt des Gebietes nicht möglich ist sowie Geschwindigkeitsmessungen im Quartier durchgeführt.



In einem weiteren Prüfschritt wurden die zu erwartenden Verkehrsstärken auf der Straße „Im Grünen Hagen“ bei einer Entfernung sämtlicher Sperren mit Hilfe des städtischen Verkehrsmodells ermittelt. Die Ergebnisse der Modellrechnungen für den Prognosezustand verdeutlichen, dass bei einer Entfernung der Sperren deutliche Verkehrszunahmen um etwa 250% (auf bis zu ca. 4.000 Kfz/24h) im Vergleich zur Situation vor Sperrung der Straße „In der Rehre“ (und Einrichtung der Sperren) zu erwarten wären. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Baustellenausweichverkehre von der Straße „In der Rehre“. Da die Zunahme des Verkehrs sich insbesondere durch den Durchgangsverkehr ergeben würde, wären die Verkehrsspitzenzeiten morgens und abends.

Zusätzlich zu den beschriebenen Verkehrsanalysen wurden nach Beschluss des Stadtbezirksrates zur Aufhebung der Sperrungen vom 07.11.2019 (DS Nr. 15-2905/2019) weitergehende Gespräche mit der Polizei zur Umsetzung des Beschlusses aufgenommen.

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung und den dazu erlassenen, für die Rechtsanwendung verbindlichen Verwaltungsvorschriften müssen verkehrsbehördliche Maßnahmen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dienen. Vor Anordnungen wie der hier gerade hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit vor Ort äußerst umstrittenen Aufhebung der Sperrstellen in den Straßen Am Grünen Hagen und Am Sauerwinkel ist die Polizei zu hören.

Die Kernaussagen aus der abschließenden Stellungnahme der Polizeidirektion Hannover vom 25.11.2019 sind im Folgenden aufgeführt.

Im Falle der Aufhebung der Sperrstellen ist mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs, zu rechnen. Gerade zu diesen Zeiten befinden sich im betreffenden Wohnquartier viele „ungeschützte“ Verkehrsteilnehmende wie zu Fuß gehende Personen und Radfahrende im Verkehrsraum. Ein Queren der Straßen im Rahmen des Schulweges oder aber auch ein Besuch des angrenzenden Friedhofes wird für die Risikogruppen Kinder und Senioren mit der deutlich gestiegenen Gefahr verbunden sein, durch einen Verkehrsunfall geschädigt zu werden.

Dem besonderen Schutz und Vorrang von Radfahrenden kann auf einer ausgewiesenen Fahrradstraße, die gleichzeitig als Durchgangsstraße für den motorisierten Individualverkehr freigegeben ist, nicht Rechnung getragen werden. Auch hier ist eine deutliche Risikosteigerung bezogen auf eine Unfallbeteiligung von Radfahrenden zu erwarten.

Insgesamt ist bei einer Aufhebung der Sperrstellen von einer spürbaren Verringerung der Verkehrssicherheit auszugehen. Daher wird der Beschluss des Bezirksrates Ricklingen nicht unterstützt.“

Bei der Abwägung, ob Verkehrsmaßnahmen angeordnet und eingerichtet, bzw. in diesem Fall wieder aufgehoben werden, sind die Verkehrssicherheitsbelange, insbesondere von Kindern immer höherrangig zu bewerten, als die Vorteile, die sich für den Verkehrsfluss des Kfz-Verkehrs ergeben würden.

Insofern wäre unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse, Einschätzungen und Bewertungen die Aufhebung der Sperren rechtswidrig, weil dadurch Verkehrssicherheitsbelange in einem nicht zu vertretenen Umfang beeinträchtigt würden.

Aus diesem Grund kann auch dem vorliegenden Bezirksratsantrag zur Aufhebung der Sperren, entgegen der Ersteinschätzung der Verwaltung zur generellen Realisierbarkeit, die in den Sitzungen am 10.10.2019 und am 07.11.2019 geäußert wurden, nicht gefolgt werden. Eine Entscheidungszuständigkeit des Stadtbezirksrats nach § 9 der Hauptsatzung besteht in diesem konkreten Fall nicht.