Antrag Nr. 15-2903/2017:
Fahrradbügel vor der Grundschule im Kleefelde vom Fahrradweg entfernen und an
geeignetere Standorte umsetzen - Fahrradweg klar als solchen ausweisen

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradbügel vor der Grundschule im Kleefelde vom Fahrradweg entfernen und an
geeignetere Standorte umsetzen - Fahrradweg klar als solchen ausweisen

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. die durch einen NDR-Fernsehbericht niedersachsenweit bekannt gewordenen Fahrradbügel1 vor der Grundschule im Kleefelde vom Fahrradweg, auf dem diese z.Z. stehen, zu entfernen und in Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Schweriner Platzes sowie insbesondere der Schulleitung an geeignetere und nicht mehr verkehrsgefährdende Standorte zu verlegen und
2. den genannten Fahrradweg durch eine eindeutige Beschilderung mit dem Verkehrszeichen „Getrennter Fuß- und Radweg“ (Zeichen 241 StVO) klar als solchen auszuweisen.

1 Siehe den NDR-Fernsehbericht hier: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Posse-Hannover-baut-Fahrradstaender-auf-Radweg,hallonds41420.html

Begründung


Es ist im Prinzip höchst erfreulich, wenn Anträge des Bezirksrates (hier: Drucksache 15-0787/2017 N1) so zügig umgesetzt werden. In diesem Fall gilt jedoch tatsächlich leider das im NDR-Fernsehbericht genannte Zitat „Das Gegenteil von gut, ist gut gemeint“. Die Fahrradbügel müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit vom Fahrradweg entfernt werden. Sie sind danach an geeignetere Standorte zu versetzen. Nach der Erfahrung mit der jetzigen (Fehl-)Installation sollen die neuen Standorte mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Schweriner Platzes sowie insbesondere der Schulleitung der Grundschule im Vorfeld abgesprochen werden. Als geeignetere Stellen kommen u.a. in Frage:

· Erweiterung der bereits vorhandenen Aufstellflächen am Zebrastreifen
· zu schaffende Aufstellfläche zwischen Bäumen am Rand des Schweriner Platzes
· Nutzung der bereits gepflasterten Flächen rechts und links des Schuleinganges als Aufstellfläche
· Fläche auf dem rückwärtigen Schulparkplatz

Der Fahrradweg sollte an den Stellen, wo er lediglich durch eine weiße Linie vom Fußweg




‚getrennt‘ wird, durch das Verkehrszeichen 241 StVO (Getrennter Fuß- und Radweg) deutlich als solcher ausgewiesen werden. Die so erreichte Kennzeichnung erhöht die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer zugleich.