Drucksache Nr. 15-2897/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Pflege von öffentlichem Grün an der Kleingartenkolonien Hanomag I und II (Kleingärtnerverein Tönniesberg e.V.)
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.12.2017
TOP 9.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2897/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Pflege von öffentlichem Grün an der Kleingartenkolonien Hanomag I und II (Kleingärtnerverein Tönniesberg e.V.)
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.12.2017
TOP 9.3.4.

Die dem Kleingärtnerverein Tönniesberg e.V. zugehörigen Kleingartenkolonien Hanomag I und II grenzen unter anderem an die Puffergasse. Unmittelbar zur Grenze der Kolonie befinden sich an der Puffergasse Bäume, Büsche und Hecken, die als öffentliches Grün im Eigentum und somit Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Hannover stehen. Diese Bäume, Büsche und Hecken sind seit langer Zeit nicht zurückgeschnitten oder gepflegt worden. In Folge dessen weisen sie Wildwuchs auf, der sich bis in die angrenzenden Gärten fortsetzt. Folge sind neben dem Wachsen über die Grenzen der Gartengrundstücke hinaus und dem damit verbundenen ungepflegten Landschaftsbild insbesondere eine starke Ansammlung von heruntergefallenen Blättern und Ästen in den Gärten sowie eine Verdunkelung durch die Bäume, die die Bepflanzung der Beete nahezu unmöglich macht und die Nutzung der Gärten erheblich einschränkt. Zudem wurden durch wildwachsende Brombeerbüsche bereits spielende Kinder in den Gärten verletzt. Die Kleingärtner haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach an das zuständige Grünflächenamt gewandt und um Abhilfe gebeten, leider ohne jegliche Reaktion.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In wie weit spielen der optische Pflegezustand der Grünanlagen und das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme sowie insbesondere Abwehr von Gefahren eine Rolle für das Grünflächenamt, Maßnahmen zur Gestaltung, Pflege und Sicherung von öffentlichem Grün durchzuführen?
2. Wann kann der Kleingartenverein mit Maßnahmen zur Pflege und Sicherung der in Betracht kommenden Bäume, Büschen und Hecken rechnen und werden diese auch zukünftig durchgeführt?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1: Der Pflegezustand der nördlich und westlich an die Kolonie I der Kleingartenanlage Tönniesberg e.V. angrenzenden öffentlichen Grünfläche (Grünverbindung Bückeburger Allee / Canarisweg) wird entsprechend den Notwendigkeiten der Verkehrssicherungspflicht und danach nach allgemeinen Ansprüchen an Gehölzpflanzungen im öffentlichen Raum hergestellt. Das hatte einen intensiven Rückschnitt im Jahr 2015 zur Folge.
Die Kolonie II grenzt an die Nenndorfer Chaussee und die Straße Am Tönniesberg. Hier gibt es keine Grundstücksgrenze zu öffentlichen Grünflächen.
Zu Frage 2: Die o. g. öffentliche Grünverbindung steht turnusgemäß für das Winterhalbjahr 2017/18 wieder zum Gehölzrückschnitt an. Dabei kann ggf. auch eine Entnahme von Großbäumen zur Ausführung kommen, wenn diese auf Grund ihrer Entwicklung inzwischen zu eng stehen und sich gegenseitig im Wuchs behindern. Laub und Fruchtfall sind jahreszeitlich bedingte Naturereignisse, die Kleingärtnern vertraut sind, und rechtfertigen keine Kronenrückschnitte an Bäumen.