Anfrage Nr. 15-2896/2017:
Verlegen von Leerrohren

Inhalt der Drucksache:

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Verlegen von Leerrohren

Um die Zukunftssicherheit von Neubaugebieten zu gewährleisten und zu verhindern, dass frisch sanierte Straßen nur wenige Jahre später wieder geöffnet werden müssen, um die notwendigen Kabel zu verlegen, ist es von Vorteil im Zuge des Baus bzw. der Sanierung Leerrohre zu verlegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Werden beim Bau von Neubaugebieten bzw. der Sanierung von Straßen grundsätzlich Leerrohre bis zu den Grundstücksgrenzen verlegt, um die Zukunftssicherheit bezüglich der Internetversorgung zu gewährleisten?
2. Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, auf welcher verwaltungsrechtlichen Grundlage geschieht dies?