Drucksache Nr. 15-2895/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vandalismus auf dem Stadtfriedhof Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.12.2017
TOP 9.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2895/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vandalismus auf dem Stadtfriedhof Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.12.2017
TOP 9.3.2.

In der Nacht zum 11. November 2017 wurden auf dem Stadtfriedhof über 100 Grabstellen verwüstet bzw. zerstört.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung die Höhe des Schadens beziffern?
2. Wird die Verwaltung diese Schäden beseitigen bzw. regulieren?
3. Haben die Grabstellenbesitzer die Möglichkeit, hier Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1: Der Friedhofsverwaltung ist es nicht möglich, die Höhe der Vandalismusschäden für die jeweilige Grabstelle oder den Gesamtschaden aller Grabstellen zu ermitteln.
Zu Frage 2: Die Beseitigung der Schäden ist Aufgabe der Eigentümer*innen der Grabstellen. Eine Beauftragung bzw. Bezahlung durch die Landeshauptstadt Hannover ist daher ausgeschlossen.
Zu Frage 3: Die betroffenen Grabstellenbesitzer*innen wurden angeschrieben und auf den Vandalismusschaden hingewiesen.
Jede*r Eigentümer*in muss selbst Anzeige bei der Polizei erstatten. Es wurde eine Auflistung aller betroffenen Grabstellen durch die Friedhofsverwaltung erstellt, um die Zusammenarbeit mit der Polizei zu vereinfachen.