Drucksache Nr. 15-2887/2022 N1 S1:
Rechtsabbiegerpfeile für Radfahrende im Bezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 17.11.2022
TOP 11.1.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2887/2022 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Rechtsabbiegerpfeile für Radfahrende im Bezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 17.11.2022
TOP 11.1.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, alle vorhandenen Lichtzeichenanlagen im Bezirk so zu überprüfen, dass die Möglichkeit des Rechtsabbiegens für Radfahrer*innen verkehrssicher gegeben wird, und die LZA oder geeignete Orte mit den entsprechenden Schildern nach StVZO StVOausgerüstet werden.

Entscheidung


Dem Beschluss wird gefolgt.

Es werden alle relevanten Signalanlagen im Stadtbezirk geprüft.
Da die Prüfungen zeitaufwendig sind, unter Beteiligung von Polizei und Radverkehrsbeauftragtem erfolgen müssen, und zudem die Feststellung/Beobachtung des Verkehrsverhaltens der Radfahrenden, sowie des Radverkehrsanteils sinnvollerweise erst erfolgen kann, wenn die Witterungsverhältnisse eine repräsentative Erhebung ermöglichen, kann die Endbewertung der Örtlichkeiten erst ab April vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass die Vielzahl der zu bearbeitenden Vorgänge nicht immer eine sehr kurzfristige Bearbeitung solcher umfassender Prüfvorgänge ermöglichen.
Die Beschilderung wird dann im Nachgang dort angeordnet, wo die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten es sinnvoll zulassen.