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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schließzeiten der Kita Fischteichweg wegen bautechnischer Mängel
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 14.12.2020
TOP 8.2.1.
Anfrage gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrats Nord am 14. Dezember 2020
Durch den schlechten baulichen Zustand und immer wieder kehrende Mängel musste die Kita Fischteichweg in den letzten Jahren immer wieder kurzfristig ihren regulären Kitabetrieb einstellen. Hier werden Eltern kurzfristig immer wieder vor Betreuungsprobleme gestellt.
Wir fragen die Verwaltung
1) Wie oft und für welchen Zeitraum musste die Kita Fischteichweg in den letzten 5 Jahren wegen baulicher Mängel schließen, waren dadurch alle Kinder betroffen oder nur einzelne Gruppen?
2) Wurden die Kinder zu den Schließzeiten in anderen Räumlichkeiten betreut oder mussten die Eltern private Betreuungen organisieren?
3) Gab es für die Familien eine finanzielle Entschädigung in den Ausfallzeiten indem keine Betreuung wegen Wasserschäden etc. stattfinden konnte?
Antwort der Verwaltung
1. In den letzten fünf Jahren mussten die Einrichtung oder einzelne Gruppen, aus den nachfolgend genannten Gründen und Zeiträumen schließen:
2015; ca. 5 Wochen: Rohrbruch Küche Küchenschließung
10.01.19 – 20.02.19: Heizungsausfall Krippe in Dresdener Str. ausgelagert
20.02.19 – 26.04.19: Wasserschaden Krippe in Bewegungsraum ausgelagert
16.10.19 – 18.10.19: Wasserschaden Schließung der gesamten Kita
16.10.19 – 23.10.19: Wasserschaden Krippe weiter geschlossen
28.08.20 – 09.09.20: Defektes Abwasserrohr Hort geschlossen
07.09.20 – 11.09.20: Defektes Abwasserrohr Krippe in Isernhagener Str. ausgelagert.
2.
In begründeten Einzelfällen konnte während der Ausfallzeiten eine Notbetreuung angeboten werden; ferner siehe bitte Antwort zu Frage 1.
3. Die Landeshauptstadt Hannover war bestrebt, die eingetretenen Schäden möglichst kurzfristig zu beheben und bei Bedarf geeignete Auslagerungsdomizile anbieten zu können, um die Schließzeiten und damit die Belastungen für die betroffenen Eltern möglichst gering zu halten. Die Ausfallzeiten konnten dadurch tatsächlich kurzgehalten werden.
Für die Ausfallzeiten gibt es keine Möglichkeit, die Eltern finanziell zu
entschädigen.