Drucksache Nr. 15-2886/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zustand der Kita Fischteichweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 14.12.2020
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2886/2020 F1
1
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zustand der Kita Fischteichweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 14.12.2020
TOP 8.1.1.

Anfrage gem. § 10,47 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 14.12.2020

In der Sitzung des Bezirksrates vom 21. September 2020 wurde in der Einwohnerfragestunde über bauliche Mängel an der Kita Fischteichweg, Hannover-Vinnhorst berichtet. Dort wurden horrende Mängel, sowie Schließzeiten und der weiterhin schlechte bauliche Zustand der Kita angemerkt. Eine Stellungnahme der Stadt zu diesem Bericht liegt bisher nicht vor. Daher bitten wir um die Beantwortung von folgenden Fragen:

1. Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind innerhalb der letzten 10 Jahre an den Räumlichkeiten erfolgt. Bitte um vollständige Auflistung unter Angabe der seitens der Stadt aufgewendeten Mittel und Schließzeiten der Kita (Kostenschätzung, falls nicht anderweitig ermittelbar).

2. Welche baulichen Mängel liegen laut aktuellem Kenntnistand der Stadt noch vor bzw. wie gedenkt die Stadt diese zu beseitigen? Bitte unter Angabe einer weiterer Kostenschätzung für die Behebung dieser Mängel und voraussichtlicher Schließzeiten.

3. Wird die Kita Fischteichweg für eine Komplettsanierung oder Neubau in Betracht gezogen und in welchem Zeitrahmen kann dies stattfinden? Falls nein, bitte begründen.


Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1) In den letzten 8 Jahren wurden insgesamt rund 620.000 € für Bauunterhaltung und Sanierung aufgewendet. (Details siehe Tabelle in der Anlage)


Zu 2) Die innere Organisation der Kita stammt aus den 70-iger Jahren und entspricht nicht mehr den heutigen pädagogischen Anforderungen. Zu kleine und enge Räume erschweren die tägliche Arbeit, so dass Aktivitäten in die Flurzonen verlagert werden.
Dies trägt aber zusätzlich zur allgemeinen Unübersichtlichkeit der Räumlichkeiten bei, sodass man von einem erheblichen funktionalen Mangel in der Kita sprechen kann.
Die Nutzung der Verkehrsflächen erzeugt außerdem Probleme bei der Verkehrssicherheit durch das dort vorhandene, als Brandlast zu betrachtende Mobiliar.

Eine Barrierefreiheit, wie sie heute als allgemeine und damit bindende Anforderung an öffentliche Nutzungen gestellt wird, ist für das Obergeschoss nicht gegeben.
Auch das Erdgeschoss ist durch seine engen und verwinkelten Räume und Flure für Rollstuhlfahrer nicht geeignet.

Das beauftragte Schadstoffgutachten enthält viele Aussagen zu den verbauten Materialien, die zurzeit keine Gefahr für die Kinder darstellen, beim Ausbau aber aufwändig als Sondermüll zu entsorgen sind und bei einer Sanierung auf keinen Fall im Gebäude bleiben dürfen.
Im Gebäude dürfen an den massiven Innenwänden keine Baumaßnahmen mit zerstörendem Eingriff (Bohren, Schneiden, Stemmen, Fräsen etc.) ohne Beachtung der einschlägigen Richtlinien (z. B. TRGS 519) mehr vorgenommen werden.

Nachdem zum wiederholten Mal diverse Wasserschäden durch das marode Heizungssystem und durch verstopfte innenliegende Regenwasserabflüsse aufgetreten sind, wurde eine Teilerneuerung der Heizung und der Regenentwässerung geprüft. Beide Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass dies ohne längere Schließzeiten und erhebliche Eingriffe in die Gebäudesubstanz nicht durchführbar ist.

Die Küche wurde 2014 bis 2015 grundhaft einschl. sämtlicher Zuleitungen erneuert. Allerdings blieb das Problem bestehen, dass der Küchenraum zu klein ist, um die bestehende Anzahl von Kindern und Erwachsenen zu versorgen.

Die Sanitärräume wurden im Zuge der Modernisierung 2001 erneuert, allerdings blieben Zu- und Ableitungen unberührt, sodass auch hier bereits Wasserschäden durch marode Leitungen in den letzten Jahren entstanden sind.

Elektroinstallation stammt ebenfalls in Teilbereichen noch aus der Erbauungszeit. Der Lastenaufzug und dessen Betrieb gehört ebenfalls dazu. Defekte sind an der Tagesordnung, so dass ein reibungsloser Betrieb des Lastenaufzuges nicht gewährleistet werden kann.

Die Dachabdichtung ist am Ende Ihrer Lebenszeit angelangt, so dass ein zunehmend höheres Risiko für Schäden durch eindringendes Regenwasser besteht. Eine reine Erneuerung der Dachhaut macht aber keinen Sinn, da das Gefälle unzureichend auf die innenliegenden Regenwasserabläufe bezogen wurde. Eine neue Gefälledämmung ist nicht herstellbar, da die darunter befindliche Dachkonstruktion keine Mehrlasten aufnehmen kann.

Die Fassadenkonstruktion aus vorgehängten Holzfassadenelementen sowie die Holzschalung im Obergeschoss ist mittlerweile ebenfalls abgängig und muss komplett erneuert werden; dies betrifft auch die Fenster.

Das Kita-Gebäude entspricht dem Energiestandard der 70-iger Jahre.


Zu 3) Fasst man die Ergebnisse aller bisherigen Untersuchungen zusammen, bedeutet dies eine langfristige Auslagerung der Kita, um das Gebäude sanieren zu können.
Nach einer Schadstoffsanierung, die einen Ausbau sämtlicher Ausstattungen und den Abbruch der Putzflächen zu Folge hätte, blieben nur die wenigen Rohbauwände stehen. Da die Dachkonstruktion den heutigen Lastanforderungen von Schnee und Regen nicht mehr entspricht, muss mit einem Komplettabbruch gerechnet werden.
Notwendige funktionale und räumliche Verbesserungen führten zu Eingriffen in die wenigen verbleibenden Bauteile. Da sämtliche Technikinstallationen ebenfalls komplett erneuert werden müssten, sind auch die Abflüsse und Grundleitungen unter der Bestandsbodenplatte betroffen.
Betrachtet man zusammenfassend o.g. Sanierungsaufwand und den damit verbundenen Nutzen, so ist nur folgende Entscheidung wirklich sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar:

· Auslagerung der Kita in eine temporär zu errichtende Modulanlage
· Abbruch des Bestandsgebäudes unter Erhalt des Naturdenkmals (Schutz der hundert Jahre alten Eiche erforderlich)
· Neubau einer zeitgemäßen 5-Gruppen-Kita auf dem vorh. Grundstück
Vor diesem Hintergrund befasst sich die Verwaltung aktuell mit der Frage, wann die für diese Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von ca. 10 Mio. € bereitgestellt werden können und wird nach Klärung entsprechend informieren.