Drucksache Nr. 15-2885/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.11.2019
TOP 8.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2885/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.11.2019
TOP 8.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen.

Entscheidung

Dem Antrag wird in dem nachfolgend beschriebenen Sinne gefolgt.

Die Verwaltung ist bemüht den Wünschen der Bürger für mehr Mobilität nachzukommen und im öffentlichen Raum - auch unter Einbeziehung von Kfz-Parkplätzen - mehr Abstellmöglichkeiten für Fahr- und Lastenräder zu schaffen, da der Bedarf an Fahrradparkplätzen dem veränderten Mobilitätsverhalten der Bürger*innen angepasst werden muss.

Sofern die Plausibilität und Machbarkeit des Vorschlags nachgewiesen ist, kann eine Umsetzung erfolgen.

Die Verwaltung nimmt konkrete Anträge von Hausgemeinschaften von Mehrfamilienhäusern an. Um dem Wunsch der Hausgemeinschaft nachzukommen, sind neben dem erklärten Bedarf verschiedene Aspekte, wie die räumliche Verfügbarkeit zu beachten und mehrere Stellen, wie die Straßenverkehrsbehörde zu beteiligen.