Antrag Nr. 15-2885/2019:
Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradbügel auf bisherigen Parkflächen für Kraftfahrzeuge

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dort, wo die Mehrheit einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellt, einen KFZ-Parkplatz mit Fahrradbügeln auszustatten, um dort im öffentlichen Raum ausreichend Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Autofahrer dürfen seit es Kraftfahrzeuge gibt wie selbstverständlich den öffentlichen Raum nutzen, um ihre Gefährte dort abzustellen. Fahrradfahrende müssen dagegen ihre Fahrräder am Zaun entlang dem Bürgersteig abschließen oder die Fahrräder in den Keller schleppen, was bei einer alternden Gesellschaft und der Verbreitung von schweren E-Bikes immer problematischer wird. Durch den Wegfall eines Parkplatzes können dort zahlreiche Fahrräder parken. Der Bedarf wird durch ein entsprechendes Antragsverfahren der dort wohnenden Einwohnerinnen und Einwohnern angezeigt.