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Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zwischen der Heisterbergallee und der Tegtmeyerstraßeallee in Ahlem zu intensivieren.
Die Straßen zwischen der Endhaltestelle Ahlem, im Besonderen die Ohlauer Straße, Am Lebersood, Küstriner Straße und In der Reuterwiese werden auf Grund anliegender Gewerbe, einer Arztpraxis und der Nähe zum Stadtbahnendpunkt durch zahlreiche Pkw-Führer*innen zum Parken genutzt. Die Parkmöglichkeiten reichen nicht aus, so dass die Fahrzeugführer*innen häufig verbotswidrig parken (Parken auf dem Gehweg, Parken im Kurvenbereich, Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen). In der Folge entstehen Probleme im Begegnungsverkehr, Gefahrensituationen durch auf den Gehweg parkende Pkw sowie Beeinträchtigungen durch das Parken vor Grundstücksein/-ausfahrten. Die zu Verhinderung dieser Probleme eingerichteten Halteverbotszone, die das Parken ausdrücklich nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, wird in hohem Maße nicht beachtet.
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs finden ausschließlich auf Grund akuter Beschwerdeanrufe beim Verkehrsaußendienst der LHH statt, der diese dann bei Bedarf, häufig mit Zeitverzug auf Grund der Stadtrandlage, abarbeitet. Eine präventive Überwachung erfolgt nicht. Der betroffene Bereich ist Schulweg für Schüler*innen der Heisterbergschule. Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Verkehrsregeln und Umsetzung der eingerichteten Halteverbotszonen sind zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hier erforderlich.