Drucksache Nr. 15-2844/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderbetreuung bei den Flüchtlingskursen im Bürgerhaus Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2844/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kinderbetreuung bei den Flüchtlingskursen im Bürgerhaus Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 5.2.1.

Wir fragen die Verwaltung:

1: Warum wurde die Kinderbetreuung eingestellt und wann wird sie wieder fortgesetzt?
2: Wieso muss die Betreuung durch eine Erzieherin erfolgen?
3: Wenn die Kurse nicht mehr stattfinden, wie soll dann der Weg Integration in Misburg fortgeführt werden.

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Die Kinderbetreuung musste nach den Sommerferien aus rechtlichen Gründen eingestellt werden, da die Qualifikation der betreuenden Personen für die Anzahl der zu betreuenden Kinder nicht ausreichend war.

Zu 2.
Die Kinderbetreuung während eines Sprachkurses muss nicht zwingend durch eine/n Erzieher/in erfolgen, aber es muss sich um qualifiziertes Personal im Sinne des KiTaG handeln.

Zu 3.
Derzeit wird ein Ankommenskurs mit Kinderbetreuung in der Unterkunft Kampstraße durchgeführt. Die Kinderbetreuung wird über den Träger der Unterkunft organisiert.
Die Verwaltung arbeitet an einer Lösung für eine Weiterführung der Kinderbetreuung für den Kurs im Bürgerhaus Misburg.