Anfrage Nr. 15-2844/2014:
Wiederherstellung von Straßenbelägen nach Leitungsarbeiten

Inhalt der Drucksache:

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Wiederherstellung von Straßenbelägen nach Leitungsarbeiten

Mit der Anfrage in die Sitzung des Bezirksrates vom 27.11.2014 konnte nicht abschließend geklärt werden, was eine ordnungsgemäße Wiederherstellung eines Straßenbelages nach Leitungsarbeiten ist. Von der Ortsgruppe der Partei Die Linke wurde eine „Straßenbegehung“ vorgenommen. Für uns ist bei den unten benannten Straßenabschnitten nicht erkennbar, ob es sich um eine ordnungsgemäße Wiederherstellung oder um ein Provisorium handelt.

Foto Nr. Ort Bemerkung
1 Lechstraße Vor Haus Nr. 2
2 Landwehrstraße Von der Helenenstraße bis Nr. 84 keine alten Steine
3-5 Fiedelerstraße Siehe Anfrage vom 27.11.14
ohne Querstraße/Landwehrstraße Gulli in der Mitte
7 Cäcilienstraße/Wichmannstraße In der Cacilienstraße fehlt komplett eine Seite das Kopfsteinpflaster
8-10 Spartanerstraße Von der Wichmannstraße bis Wilmerstraße fehlt komplett eine Seite das Kopfsteinpflaster
11-13 Querstraße Von der Hildesheimer Straße bis zum Fidelerplatz
14,15 Ziegelstraße bis Helenenstraße Kopfsteinpflaster nicht wieder verlegt
ohne Neckarstraße
ohne Kastanienallee
ohne Wiehbergstraße
ohne Wiehegrund
ohne Dorfstraße „Tierklinik“
ohne Stiegelmeyerstraße
ohne Dorfstraße „Media Markt“
ohne Loccumerstraße, Erythropelstraße und Nebenstraßen
ohne Völgerstraße 27-35
ohne Schröterstraße 44, 45
ohne Im Bruche 46-49
ohne Hildesheimer Straße 222
ohne Hildesheimer Straße Ecke Querstraße
ohne Abbestraße
ohne Am Schafbrinke Brücke
ohne Eupener Straße bei Hausnummer 12
ohne Eupener Straße
ohne Peiner Straße
Zur Verdeutlichung sind Fotografien der Straßenabschnitte angefügt und können digital (auch von den ohne Bild bezeichneten Straßen) angefordert werden.

Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Handelt es sich bei den oben genannten festgestellten Wiederherstellungen um ordnungsgemäße?
2. Wenn nein, warum wurden diese noch nicht wiederhergestellt.
3. Wann wird die Wiederherstellung vorgenommen?