Drucksache Nr. 15-2843/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrssituation Buchholzer Str.
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-2843/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrssituation Buchholzer Str.
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 5.1.1.

Die Verkehrssituation auf der Buchholzer Straße ist zu Stoßzeiten nach wie vor von langer Staubildung geprägt: morgens stadteinwärts ab Wilhelm-Tell-Straße und ab nachmittags stadtauswärts ab Quendelring.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?
2. Welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen?
3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, die Situation an der Buchholzer Str. kurzfristig, nachhaltig und spürbar zu verbessern?

Antwort der Verwaltung

Zu 1.)
Zur Verbesserung der Qualität des Verkehrsablaufs hat im Frühjahr 2017 eine Anpassung der Meldepunktketten für die Anmeldung der Stadtbahnen an der LSA Buchholzer Straße / Colshornweg / Am Nordfeld stattgefunden.
Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung der Detektionseinrichtungen an der LSA Buchholzer Straße / Schierholzstraße hat gezeigt, dass aus der Schierholzstraße eine Daueranforderung besteht. Die Signalbaufirma ist informiert und mit der Behebung der Störung beauftragt. Bis dies erfolgt ist, wurde die maximale Freigabezeit der Schierholzstraße auf 15 s reduziert.

Zu 2.)
Die Anpassung der Meldeketten hat eine Erhöhung der Freigabezeiten entlang der Buchholzer Straße in Richtung Westen um ca. 5 % gebracht.
Durch die Reduzierung der maximalen Freigabezeit aus der Schierholzstraße konnte die Freigabezeit entlang der Buchholzer Straße in Fahrtrichtung Osten um ca. 8 % erhöht werden.

Zu 3.)
Die Buchholzer Straße wird in das Programm für die Optimierung des Verkehrsablaufs auf Streckenzügen aufgenommen. Die Untersuchung im Jahr 2018 wird angestrebt.
Hinsichtlich der Verbesserungspotenziale gelten weiterhin die als Antwort auf die
DS 15-1250-2016 genannten Rahmenbedingungen.