Drucksache Nr. 15-2837/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verlängerung/ Erneuerung des Fußweges Hilligenwöhren von Donarweg bis Grundstück Nr. 25
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.11.2019
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2837/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verlängerung/ Erneuerung des Fußweges Hilligenwöhren von Donarweg bis Grundstück Nr. 25
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.11.2019
TOP 5.1.1.

In der Straße Hilligenwöhren sind auf der Häuserseite vom Donarweg Richtung Autobahnbrücke bis Haus Nr. 25 nur rudimentäre Fußwegstücke (oder ehemalige Straße) zu erkennen bzw. kein Fußweg vorhanden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Wieso gibt es vom Donarweg bis Hilligenwöhren 21 nur einen provisorischen und von Nr. 21 bis Nr. 25 keinen befestigten Fußweg?
0. Kann für diesen Bereich ein Fußweg eingerichtet werden, wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Straße „An den Hilligenwöhren“ liegt auf ihrer gesamten Länge außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Der Fluchtlinienplan aus den 20er/30er Jahren sah eine Querschnittsbreite von 12,00 m vor, weitere Vorstellungen zum Straßenquerschnitt und zum Ausbauzustand sind nicht festgesetzt oder bekannt. Die Straße ist erschließungsbeitragsrechtlich als unfertig eingestuft. Im Abschnitt zwischen Donarweg und „An den Hilligenwöhren“ Nr. 25 befindet sich kein Entwässerungskanal. Mit einem Ausbau der Nebenanlage wäre dieser zusätzlich erforderlich um die Entwässerung sicherzustellen. Eine erstmalige endgültige Herstellung der Gesamtanlage, würde eine Erschließungsbeitragspflicht nach den §§ 127 ff Baugesetzbuch nach sich ziehen.
Aufgrund der geringen Verkehrsstärken wurde bisher keine Erforderlichkeit für den Ausbau gesehen.

Zu Frage 2: Grundsätzlich ist ein Ausbau der Nebenanlage möglich. Da die gesamte Straße wie bereits erwähnt noch nicht erstmalig hergestellt wurde, würde diese dann mit dem notwendigen Neubau eines Kanals gleich mitausgebaut werden, da davon auszugehen ist, dass die Straße nicht mehr den gängigen Standards und Regeln der Technik entspricht.