Drucksache Nr. 15-2836/2019 S1:
Entscheidung
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen am Leibnizufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.11.2019
TOP 9.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2836/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen am Leibnizufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.11.2019
TOP 9.2.4.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ampelschaltung an der Querung über das Leibnizufer auf Höhe des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (zwischen Clemensstraße und Am Hohen Ufer/Marstall) so zu ändern, dass eine Gleichschaltung der Ampelanlage erfolgt. Die Grün-Anforderungen werden in Reihe geschaltet, sodass die Straße in einem Zug überquert werden kann (wie dies ein Stück weiter an der Querung am Düvebrunnen bereits der Fall ist).

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Lichtsignalanlage über das Leibnizufer in Höhe der Clemensstraße ist so geschaltet, dass die Anforderung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden von einer Furt an die andere weitergegeben wird, so dass sich die Wartezeiten an der zweiten Furt nach einer Anforderung deutlich verringern. Insbesondere in Richtung stadteinwärts führt dies in vielen Fällen auch zu einer gut gestaffelten Freigabe.
In beiden Richtungen ist dies leider nicht immer möglich, da an dieser Stelle auch die Koordinierung des Verkehrsablaufs entlang des Cityrings zu beachten ist. In direkter Nähe erfolgt die Querung des Leibnizufers durch die Goethestraße. Hier wird der Verkehrsablauf des Kraftfahrzeugverkehrs entlang des Cityrings aufgrund der Beschleunigung der Busse und Stadtbahnen an der dortigen Lichtsignalanlage bereits stark beeinflusst.
Im Vergleich zu der Lichtsignalanlage in Höhe des Düvebrunnens ist noch hervorzuheben, dass an dieser Stelle die Mittelinsel mit einer Breite von 16 m noch einmal 5 m breiter ist. Eine durchgängige Freigabe über beide Furten hätte damit sehr lange Freigabezeiten zur Folge, von denen zudem große Anteile gar nicht benötigt würden.