Drucksache Nr. 15-2832/2019 S1:
Entscheidung
Einbahnstraße Kleefelder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.11.2019
TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2832/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Einbahnstraße Kleefelder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.11.2019
TOP 9.2.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Zur Verdeutlichung der bestehenden Einbahnstraßen-Regelungen werden „Einfahrt verboten“ Schilder auf der Kleefelder Straße ergänzt.
2. Die Einbahnstraße beginnt ab der Gneisenaustraße.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Die Beschilderung wurde bereits optimiert.

Die Einbahnstraßenregelung wird nicht ausgeweitet. Mit der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung in dem Teilabschnitt von Nettelbeckstraße in Fahrtrichtung Plathnerstraße wurde das Ziel, den Kfz-Verkehr zu reduzieren, erreicht. Mit dieser Maßnahme wurde der vom Verwaltungsgericht gesetzte Maßstab zur Reduzierung der Verkehrsmenge angemessen und abgewogen umgesetzt.
Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrsmaßnahmen nur dort angeordnet und umgesetzt werden, wo dieses auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Die Ausweitung der Einbahnstraßenregelung ist nicht zwingend erforderlich um den Kfz-Verkehr auf der Kleefelder Straße zusätzlich zu minimieren. Eine solche Einrichtung würde zudem dazu führen, dass sich Verkehrsverlagerungen /-zuwächse in anderen Straßen ergeben würden. Besondere Vorteile, z.B. Verbesserung der Verkehrssicherheit, würden sich aus der Regelung auch nicht ergeben.
Insofern wäre die Ausweitung der Einbahnstraßenregelung in dem beantragten Umfang rechtswidrig.