Drucksache Nr. 15-2831/2012:
Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 2. Bauabschnitt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2831/2012
1
 

Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 2. Bauabschnitt

Antrag,


dem Bau im zweiten Bauabschnitt der Grunderneuerung und der Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG i.V.
mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmanagementkontierung: I.54101.903
Haushaltsansatz 2013 (anteilig): 249.500 €
VE 2012 z. L. 2013 (anteilig): 249.500 €

Bezeichnung: Gemeindestraßen, Straßen gem. Beitragssatzung

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Gemeindestraße Wihelm-Busch-Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 149.600,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 249.500,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -99.900,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 3.740,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 6.238,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.498,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.996,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.996,00 €
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 249.500 €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 22.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Haushaltsmanagementkontierung sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung Hannover abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Hannover Berücksichtigung.

Die Erneuerung des ersten Bauabschnittes ist bereits erfolgt und soll nun mit dem zweiten Bauabschnitt komplettiert werden. Der zweite Abschnitt beginnt etwa in Höhe der Häuser Nr. 12 und 14 endet an der Nienburger Straße.



Die Mittel für den Straßenumbau der Wilhelm-Busch-Straße, 2. Bauabschnitt, stehen in der Haushaltsmanagementkontierung I.54101.903 zur Verfügung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Wilhelm-Busch-Straße wird als Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr eingestuft.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Wilhelm-Busch-Straße weist im gesamten Bereich aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich des Aufbaus nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes und eines unzureichenden Unterbaus ist eine Reparatur im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich, um die heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Mit der Erneuerung geht auch eine deutliche Aufwertung einher, was dem z. T. denkmalgeschützten historischen Umfeld Rechnung trägt.


2. Beschreibung des Vorhabens

Die Wilhelm-Busch-Straße erhält eine 5,20 m breite bituminöse Fahrbahn. In dem Einmündungsbereich zur Nienburger Straße, wie auch bereits Am Judenkirchhof, wird die Fahrbahn aufgepflastert und niveaugleich mit Geh- bzw. Radweg in Betonrechteckpflaster ausgeführt.

Auf beiden Seiten der Wilhelm-Busch-Straße wird Längsparken angeordnet. Diese Flächen werden, in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, mit dem Altpflaster aus der heutigen Fahrbahn befestigt.

Der Gehweg auf der östlichen Straßenseite wird in Betonrechteckpflaster hergestellt, wodurch mit wirtschaftlichen Mitteln eine optische Wertigkeit der Flächen erreicht wird.

Die Beleuchtung bleibt, wie vorhanden, weitestgehend erhalten und wird lediglich an das neue Straßenprofil angepasst. An geeigneten Stellen im Straßenraum werden Fahrradbügel vorgesehen.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP

Durch den Ausbau der Wilhelm-Busch-Straße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer. Ferner wird durch die aufgepflasterten Bereiche die gefahrene Geschwindigkeit herabgesetzt und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erhöht, womit die Unfallgefahr sinkt.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.



4. Zeitplanung

Der zweite Bauabschnitt soll ab Frühjahr 2013 in Abhängigkeit zur Witterung beginnen.
66.21 
Hannover / 14.11.2012