Drucksache Nr. 15-2817/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unterbringung geflüchteter Personen im Stadtbezirk 11
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 17.11.2022
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-2817/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unterbringung geflüchteter Personen im Stadtbezirk 11
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 17.11.2022
TOP 10.1.1.

Der Presse war zuletzt zu entnehmen, dass sich die Landeshauptstadt Hannover auch in den kommenden Jahren auf die Aufnahme zahlreicher Geflüchteter aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern vorbereitet. Die Kommune steht vor der gewaltigen Aufgabe, diesen Menschen Unterkünfte und Verpflegung bereitzustellen. Diese Kraftanstrengungen werden die Kapazitäten der Landeshauptstadt voll auslasten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele geflüchtete Personen wird die Landeshauptstadt Hannover in den Jahren
2023 und 2024 erwartungsgemäß aufnehmen und wie viele kommunale Unterkünfte
stehen im Stadtbezirk 11 für die Unterbringung zur Verfügung?

2. Über welche Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtbezirk 11 verfügt die Landeshauptstadt für die Unterbringung von allein reisenden Kindern und Jugendlichen?

3. Welche Maßnahmen wird die Landeshauptstadt ergreifen, um weitere Unterbringungsmöglichkeiten auch unter Einbeziehung privater Partner zu erweitern?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1.) Die aktuelle Aufnahmequote für Geflüchtete beträgt für die LHH 5.041 Personen. Die weltweite Lage gibt aktuell keinen Anlass davon auszugehen, dass künftige Quotenfestsetzungen deutlich niedriger ausfallen werden. Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt stehen fünf Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung.


zu 2.) Allein reisende Kinder und Jugendliche werden nicht in unseren Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Der FB Jugend und Familie hält dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis im Stadtgebiet der LHH vor. Die Einrichtungen liegen nicht im Stadtbezirk 11.

zu 3.) Die Verwaltung prüft fortlaufend sämtliche Möglichkeiten, um die bestehenden Unterbringungskapazitäten zu erweitern. Hierzu zählen neben der Anmietung von geeigneten Objekten auch Anmietungen von einzelnen Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich werden durch den Hannover Solidaritätsscheck (HSS) auch die Bürger*innen weiterhin unterstützt, die privaten Wohnraum zur Verfügung stellen können.