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Renaturierung eines Grabens an der östlichen Rückseite des Remarquewegs
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwässerungsgräben an der östlichen Rückseite des Remarquewegs
und südlich des Kriemhildenwegs bis zum Nibelungenweg - Flurstücke 55/8 und
45/4, Flur 1, Gemarkung Badenstedt soweit möglich in einen naturnahen Zustand umzuwandeln
und dabei die Folienbefestigung zu entfernen.
Begründung
An der östlichen Rückseite des Remarquewegs erstreckt sich ein Graben vom Rüdigerweg
über den Kriemhildenweg bis zum Nibelungenweg. Im südlichen Bereich verläuft der Graben
parallel zum Sonnenweg. Auf beiden Teilstücken ist der Graben rein technisch ausgebaut und
seitlich mit Kunstofffolie ausgekleidet (s. Bild). Auch ansonsten sind beide Flurstück maximal
naturfern gestaltet.