Der o.a. Drucksache wird für einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Interessen der Sportvereine, der kommerziellen Anbieter und den Interessen der Öffentlichkeit mit der Maßgabe folgender Änderungen zugestimmt:
1. außer bei großen Sportveranstaltungen und Punktspielen in der Wasserballbundesliga bleiben zumindest 4 der 8 Bahnen im Stadionbad für die Öffentlichkeit geöffnet, in den Randzeiten ab 20:00 zumindest 2 Bahnen;
2. freie und kommerzielle Gruppen zahlen für die Inanspruchnahme der Bahnen nicht lediglich die jeweiligen Betriebskosten, sondern Betriebskosten x 2;
3. alle Bahnen werden mit Leinen voneinander abgetrennt.