Antrag Nr. 15-2812/2019:
Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Werbeplakaten und -ständern für Vereine, Kulturveranstaltung und andere nicht kommerzielle Veranstaltung im Stadtbezirk, jeweils nach Einzelfallprüfung, zu erteilen.

Begründung

Nach Auskunft der Verwaltung werden nur noch für das Anbringen von Wahlwerbung Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Jedwede andere Werbung ist durch die Landeshauptstadt an einen privaten Anbieter ausgelagert worden. Diese Firma bietet jedoch keine auf Stadtteile oder den Stadtbezirk begrenzte Werbemöglichkeiten an. Stattdessen muss man stadtweit oder regionsweit werben. Die Kosten hierfür sind nicht gering. Für kleinere, insbesondere stadtteil- oder stadtbezirksbezogene Veranstaltungen von Vereinen ist eine solche Werbung überwiegend sinnlos und kaum bezahlbar. Um Kultur-, Vereins- und andere nicht kommerzielle Veranstaltung auch weiterhin erfolgreich durchführen zu können, sollen auch für diese Sondererlaubnisse zum Aufstellen von Werbeplakaten und Ständern ermöglicht werden.