Anfrage Nr. 15-2811/2018:
Ausübung der Belegrechte im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Ausübung der Belegrechte im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Mit der Drucksache 1972/2018 hat die Stadtverwaltung über die stadtweite Ausübung von Belegrechten informiert. Die in 2019 zum 31.03. bzw. 31.12. auslaufenden Vereinbarungen zur Gebietsfreistellung und zum Belegrechtsverzicht sollen grundsätzlich nicht verlängert werden. Die Belegrechte werden somit künftig wieder vollständig von der Stadt wahrgenommen.
Damit die Versorgung von Wohnungsnotfällen sichergestellt und Obdachlosigkeit vermieden werden kann, ist das vorrangige Ziel der Stadtverwaltung, Belegrechte zu verlängern und neue Belegrechte zu schaffen, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Die Grüne Bezirksratsfraktion begrüßt diese Positionierung ausdrücklich.

Der Stadtteil Vahrenheide ist von der Thematik Belegrechte in besonderem Maße tangiert, da hier gemäß Drucksache allein über 2200 Wohneinheiten betroffen sind. Für den weit überwiegenden Teil gilt ein Belegrechtsverzicht von 50%, für einen kleinen von 67%. Von einer Gebietsfreistellung sind 481 Wohneinheiten betroffen (wobei es hier zu Überschneidungen kommen kann).

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Seit wann hat die Stadt bei einzelnen Wohnungsbeständen in Vahrenheide auf Belegrechte verzichtet (bitte getrennt nach Vermieter*innen auflisten)?

2. Welche Auswirkungen haben sich durch den Belegrechtsverzicht in der Praxis im Hinblick auf eine höhere soziale Durchmischung ergeben und wie wurde die Entwicklung datentechnisch erfasst bzw. evaluiert?

3. An welchen Stellen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist die Verwaltung bereits dabei bzw. bestrebt, neue Belegrechte zu schaffen (bitte getrennt auflisten)?