Drucksache Nr. 15-2807/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Rattenplage an der Badenstedter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 10.02.2022
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-2807/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Rattenplage an der Badenstedter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 10.02.2022
TOP 7.1.2.

Im Dezember berichtete die HAZ über eine Rattenplage auf dem Müllplatz eines Mehrfamilienhauses in der Badenstedter Straße.
Das Problem vor Ort ist der Wohnungsbaugesellschaft Hanova und der Verwaltung bereits schon länger bekannt und es wurden laut dem Bericht der HAZ bereits Maßnahmen zur Eindämmung der Rattenplage veranlasst. Trotz dessen breiten sich die Ratten weiter aus und tummeln sich auch schon an der gegenüber liegenden Stadtbahn-Haltestelle.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Welche Maßnahmen hat die Wohnungsgesellschaft Hanova bisher getroffen?

2. Wurden die Anwohner bezüglich der fachgerechten Müllentsorgung und Mülltrennung aufgeklärt? – Liegen hier möglicherweise sprachliche Defizite vor?

3. Wurden bereits Sonderleerungen veranlasst? – Wenn ja, wie viele und in welchem Zeitraum?

Antwort der Verwaltung:


Zusammenfassend zu der Teilfragen 1. bis 3.:

Wenn sich Ratten auf einem Grundstück befinden, so hat sie gem. § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (Nds. RattV) der Besitzer oder Eigentümer des Grundstücks auf seine Kosten zu bekämpfen.

Auf Nachfrage teilte uns der Grundstückseigentümer (hier „Hanova“) mit, dass sie zur Eindämmung des Rattenbefalls eine Fachfirma beauftragt hat, die dort regelmäßige Bekämpfungen durchführt. Eine weitere Firma betreibt vor Ort das Abfallmanagement und reinigt regelmäßig die Müllplätze.

Sollten dort weitere Müllcontainer erforderlich sein, so wird Hanova diese zur Verfügung stellen. Hinweise darüber, dass Sprachdefizite einer sachgerechten Müllentsorgung entgegenstehen könnten, liegen hier nicht vor.