Anfrage Nr. 15-2806/2008:
Wohnungsbelegung mit Berechtigungsschein

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Wohnungsbelegung mit Berechtigungsschein

Kolportagen zur Folge stehen Veränderungen bei den Belegungen von Wohnungen an, für die ein Berechtigungsschein erforderlich ist. Dieses gilt insbesondere für Wohnungen im Wohnquartier Kronsberg.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Veränderungen sind in diesem Zusammenhang tatsächlich schon erfolgt oder aber noch vorgesehen?
2. Welche Regelungen werden angewandt und erfolgreich umgesetzt, damit sich nicht einseitige Wohnmilieus herausbilden?