Anfrage Nr. 15-2798/2019:
Fahrradabstellmöglichkeiten auf bisherigen Parkflächen für Kfz.

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradabstellmöglichkeiten auf bisherigen Parkflächen für Kfz.

Nach Aussage der Verwaltung besteht mittlerweile in Hannover die Möglichkeit auf Antrag der Mehrheit einer Hausgemeinschaft von Mehrfamilienhäusern einen Kfz-Parkplatz mit Fahrradbügel auszustatten um dort im öffentlichen Raum Parkmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. Gerade durch die Zunahme von schweren E-Bikes und vor dem Hintergrund einer alternden aber gleichzeitig mobilbleibenden Gesellschaft sind die bisherigen Konzepte zum Abstellen von Fahrrädern in Kellerräumen oder entlang des Bürgersteiges nicht mehr zwingend zeitgemäß. Daher erscheint es passend, auf Antrag der Mehrheit einer Hausgemeinschaft, den vor Ort vorhandenen Parkraum statt für Kfz für Fahrräder zu nutzen. Beispielsweise wurde vor dem Haus Podbielskistraße 47 eine Sonderstellfläche für Fahrräder auf Wunsch der Hausgemeinschaft geschaffen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wer ist für die Genehmigung einer solchen Sonderstellfläche zuständig?

2. Wer ist gegenüber dieser antragsberechtigt?

3. Wer übernimmt die dadurch entstehenden Investitionskosten?