Antrag Nr. 15-2781/2018:
Belegung des ehemaligen Gemeindehauses der Christkönig Gemeinde in Badenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Belegung des ehemaligen Gemeindehauses der Christkönig Gemeinde in Badenstedt

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Belegung des ehemaligen Gemeindehauses der Christkönig Gemeinde in Badenstedt (Am Soltekampe) mit wohnungslosen und/oder von Gewalt bedrohten Frauen möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Bezirksrat zur Entscheidung über ggf. daraus folgende Maßnahmen vorzulegen.

Begründung


Die LHH hat seit längerem das ehemalige Gemeindehaus der Christkönig Gemeinde in Badenstedt angemietet. Sinn der Anmietung war die Unterbringung von Flüchtlingen. Mögliche Engpässe in der Unterbringung von Geflüchteten sollte das Gemeindehaus auffangen. Flüchtlinge sind dort (mit Ausnahme des belegten ehemaligen Pfarrbüros) nicht eingezogen. Zur Herrichtung als Unterkunft notwendige Umbaumaßnahmen sind im Gemeindehaus selbst ebenfalls noch nicht erfolgt. Das Gemeindehaus verfügt allerdings bereits über sanitäre Anlagen und eine Küche.

In Hannover mangelt es an bezahlbaren Wohnraum. Viele Menschen stehen ohne Aussicht auf eine Wohnung auf der Straße. Darunter auch Studierende, Frauen (zum Teil mit Kindern) und Familien, die ihre Wohnung nicht mehr bezahlen konnten. Solange das ehemalige Gemeindehaus keine Flüchtlinge beherbergt, steht die Landeshauptstadt in der Pflicht, das Objekt für diejenigen zu öffnen, die ohne eine eigene Wohnung sind. Insbesondere für die in den letzten Jahren gestiegene Zahl von wohnungslosen Frauen, auch mit Kindern, muss ein besonderer Schutz gewährt werden.

Daher sollte die Landeshauptstadt Hannover die notwendigen Umbaumaßnahmen im ehemaligen Gemeindehaus durchführen, damit Frauen, die zurzeit wohnungslos sind, eine (ggf. zeitweise) Bleibe in Badenstedt bekommen können.

Es sollte auch geprüft werden, ob das Gemeindehaus als ‚Frauenhaus‘ genutzt werden kann, in welchem Frauen vor gewalttätigen Partnern geschützt leben können. Bundesfamilienministerin Giffey hat gerade angekündigt, ab dem nächsten Jahr ein Förderprogramm für solche Frauenhäuser aufzulegen, um den leider weiter hohen Bedarf an solchen Schutzräumen besser decken zu können. Eine Bewerbung für dieses Förderprogramm ist daher ebenfalls zu prüfen.