Antrag Nr. 15-2777/2019:
Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 2286/2019

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 2286/2019

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bebauungsplan Nr. 299 ist dahingehend abzuändern, dass die geplanten drei südöstlich gelegenen Wohngebäude (westlich der Gebäude des Meyerhofwegs; vgl. Umkreisungen in der Anlage) maximal dreigeschossig sein dürfen.

Die Drucksache sowie der dazugehörige städtebauliche Vertrag (DS 2376/2019) sind nach Anpassung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung


Die bisherigen Planungen sehen eine viergeschossige Bebauung im kompletten westlichen Bereich des Bebauungsplans vor. Ziel des Änderungsantrages ist eine Reduzierung des extremen Geschossunterschieds zwischen viergeschossiger Bebauung und den gegenüberliegenden eingeschossigen Reihenbungalows im Meyerhofweg.

Die Errichtung von maximal dreigeschossigen Wohngebäuden an der Südostseite sorgt somit für einen weicheren Übergang, sodass sich das Bauprojekt insgesamt besser in die Umgebung einfügt.