Informationen:
Beratungsverlauf:
- 14.11.2019: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: 5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
Der Bebauungsplan Nr. 299 ist dahingehend abzuändern, dass die geplanten drei südöstlich gelegenen Wohngebäude (westlich der Gebäude des Meyerhofwegs; vgl. Umkreisungen in der Anlage) maximal dreigeschossig sein dürfen.
Die Drucksache sowie der dazugehörige städtebauliche Vertrag (DS 2376/2019) sind nach Anpassung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Errichtung von maximal dreigeschossigen Wohngebäuden an der Südostseite sorgt somit für einen weicheren Übergang, sodass sich das Bauprojekt insgesamt besser in die Umgebung einfügt.