Antrag Nr. 15-2760/2019:
Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau

Inhalt der Drucksache:

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Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ansiedelung von Vergnügungsstätten in Form von Spiel-hallen, Wettbüros, Bordellen oder bordellartigen Stätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau auszuschließen.

Begründung

Die Ratsversammlung hat – nach intensiver Debatte – im August 2019 den Kleingärtnern im KGV Friedenau e.V. (Bereich Schulenburger Landstraße) mit Wirkung zum 30.11.2020 gekün-digt. Im aktuellen Bebauungsplan Nr. 681 ist die Fläche bereits als Gewerbefläche ausgewie-sen und soll zeitnah einer wirtschaftlichen Vermarktung zugeführt werden.
Nach § 8 BauNVO sind Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüro, Bordelle etc.) in Gewerbe-gebieten in Ausnahmefällen zulässig. Vergnügungsstätten haben in der Regel negative Aus-wirkungen (Nachtbetrieb, Reklame, beklebte Scheiben), was zum „Trading-Down-Effekt“ führen kann. Nachbarschaftliche Konflikte sind zu erwarten. Ziel dieses Antrags soll es sein, dies zu verhindern.