Anfrage Nr. 15-2760/2018:
Anfrage zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage zu gefährlicher, unübersichtlicher und unvollständiger Radverkehrsführung im Stadtbezirk Linden-Limmer

In den letzten Monaten sind vermehrt Anfragen an uns gerichtet worden, wie die Radverkehrsführung im Stadtbezirk zu verstehen ist und welche Bereitschaft in Verwaltung und Politik besteht, offensichtliche Gefahrensituationen zu entschärfen. Grundkritik an der Radwegeführung sind die Lücken zwischen Radwegverbindungen und Zweifel am Regelwerk. Während für den motorisierten Kraftverkehr ohne Frage lückenlose Verbindungen bestehen und Normbreiten eingehalten werden, müssen Radfahrende plötzlich völlig auf ihre Wege verzichten, müssen in den Straßenverkehr einbiegen und geraten so in untergeordnete und gefährliche Verkehrssituationen. Es entsteht der Eindruck, für den erheblichen Platzbedarf des motorisierten Kraftverkehrs wird Gesundheitsgefährdung und Marginalisierung von Radfahrenden billigend in Kauf genommen. Dort wo Radfahrende Lücken im Radwegenetz hinnehmen müssen, sind dann auch noch Parkplätze installiert oder wenn keine Parkplätze ausgewiesen sind, werden Radwege von Falschparkern zugestellt. Aus den Anfragen an uns lässt sich entnehmen, dass kein Verständnis fürder Ungleichbehandlung besteht und sich zunehmend Unmut aufstaut, dass Platz für Autostraßen und Parkplätze wichtiger als die Sicherheit für Radfahrende genommen wird. Es bedarf erheblicher baulicher Veränderung aber auch eines anderen Umgangs mit Gefahrenverursachern, wie bspw. ausreichend Kontrollen von Falschparkern. Wir haben die Anfragen gesammelt und in einem bebilderten Anhang aufbereitet. Sollte die Verwaltung sich nicht in der Lage sehen, alle Fragen in einem Antwortvorgang zu beantworten, bitten wir um zeitversetzte Beantwortung der einzelnen Fragenkomplexe.
1. Kann die Verwaltung uns die Fragen beantworten, die sich aus den im Anhang abgebildeten Gefahrensituationen ergeben?

2. Jede Abbildung stellt für sich genommen eine erhebliche Gefahrensituation insbesondere für junge und eingeschränkte Radfahrende dar. Ist die Verwaltung an einzelnen dargestellten Gefahrenpunkten bereits mit der Entschärfung befasst und wenn ja an welchen?

3. Hat die Verwaltung vor, sich der dargestellten Gefahrenbereiche anzunehmen und wenn ja mit welchen Maßnahmen und mit welchem Zeitziel?