Drucksache Nr. 15-2757/2018 S1:
Quartier Davenstedter Markt / Quartier Geveker Kamp

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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1. Stellungnahme
15-2757/2018 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Quartier Davenstedter Markt / Quartier Geveker Kamp

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, baldmöglichst Städtebauförderungsmittel für das Quartier zwischen Woermannstraße, Davenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee und der Fösse sowie für den Bereich Geveker Kamp bis zur Droehnenstraße zu beantragen.

Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Eine Voruntersuchung (VU) nach § 141 BauGB wurde für den o.g. Bereich im Februar 2018 fertiggestellt und am 15.03.18 im Stadtbezirksrat vorgestellt. Aus der VU ergibt sich die grundsätzliche Empfehlung das untersuchte Quartier für das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ anzumelden.



Gegenwärtig befinden sich fünf Sanierungsgebiete „Soziale Stadt“ in der Bearbeitung (Hainholz, Mühlenberg, Oberricklingen, Sahlkamp und Stöcken). Neben der vorbereitenden Untersuchung (VU) für Teile des Stadtbezirkes Ahlem – Badenstedt – Davenstedt befindet sich eine VU für den Roderbruch (STBR Buchholz –Kleefeld) in der Erstellung.

Im Rahmen der Sitzung am 15.03.2019 wurde durch OE 61.41 / 61 darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung neuer Gebiete für ein Städtebauförderprogramm erst zu einem Zeitpunkt erfolgen kann, wenn alle Untersuchungsräume abschließend bearbeitet sind, eine Priorisierung vorgenommen wurde und wenn ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen zur Verfügung stehen.
Programmanmeldungen für neue Gebiete sind weiterhin mit Abschluss der laufenden Sanierungsprogramme (z.B. Stöcken Ende 2020) verknüpft.