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Baugenehmigungsverfahren Aldi-Markt
Bezirksrat (Drucksache Nr. 15-1522/2006) und Rat haben zum vorgelegten Bebauungsplan Nr. 1677 - Lindemannallee/Umspannwerk – gleiche Änderungsanträge beschlossen, die ökologische Ansprüche an dieses Gebiet konkretisierten. Die Realität des vollendeten Baukörpers (übliche 0815-Bauweise) mit Stellplätzen für Pkw und Fahrradklemmbügeln entspricht in keiner Weise den Intentionen der ändernden Beschlüsse aus Bezirksrat und Rat.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Angaben aus dem vom Rat beschlossenen Bebauungsplan sind in die Baugenehmigung aufgenommen worden, insbesondere die in der o. g. Drucksache unter Punkt 1 – 5 aufgeführten Konkretisierungen?
2. Wurden bei einer Schlussabnahme die aufgeführten Punkte überprüft?
3. Wenn ja mit welchen Ergebnissen, wenn nein wann wird eine Überprüfung durchgeführt?