Anfrage Nr. 15-2754/2007:
Illegales Parken an der Sallstraße

Inhalt der Drucksache:

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Illegales Parken an der Sallstraße

Regelmäßig ist an der Sallstraße das illegale Parken auf dem Bürgersteig zu beobachten, das mit einem oft zügigen Auffahren im Kreuzungsbereich auf den Radweg und Bürgersteig einhergeht. Die damit verbundenen Gefahren während des Auffahrens aber auch während des Parkens durch Ausweichmanöver von FahrradfahrerInnen und deren Auffahren auf unbeleuchtete Autos sind offenkundig. Hinzu kommt die Beeinträchtigung des Betriebes der anliegenden Geschäfte. Erst kürzlich wandte sich der Inhaber eines nach langem Leerstand neu an der Ecke Krausenstraße/Sallstraße eröffneten Damenfitnessclubs an die Verwaltung und mangels Antwort auch an den Bezirksrat mit der dringenden Bitte um Abhilfe. Das Problem des illegalen Parkens breitet sich zunehmend aus. Auch die Feuerwehr klagte bereits laut eines Artikels im Stadt-Anzeiger Süd vom 30.08.2007 über zugeparkte Straßen und Kreuzungen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie hoch sind die verhängten Bußgelder für das illegale Parken auf dem Bürgersteig in Hannover, in welchem Verhältnis stehen sie zu entsprechenden Bußgeldern in anderen Städten und welche Spielräume und Möglichkeiten bestehen zur Anhebung dieser Bußgelder auf eine wirkungsvollere und abschreckendere Höhe?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem gefahrenträchtigen und geschäftsschädigenden Problem nachhaltig beizukommen, nachdem regelmäßig verhängte Bußgelder keine Wirkung zeigen, und wie bewertet sie insbesondere die Aufstellung von Pollern, Fahrradanlehnbügeln oder sogenannten Schildkröten zur Verhinderung des Auffahrens auf die Radwege/Bürgersteige für Autos?
3. Warum hat die Verwaltung auf das Schreiben des Fitnessclubinhabers vom 02.08.2007 noch nicht geantwortet und wird sie dieses nun umgehend unter Angabe konstruktiver Vorschläge nachholen?