Antrag Nr. 15-2752/2015 N1:
Grüner Pfeil an der Fahrradampel Ecke Engelbosteler Damm/ An der Lutherkirche für aus Richtung Norden kommende Radfahrer

Inhalt der Drucksache:

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Grüner Pfeil an der Fahrradampel Ecke Engelbosteler Damm/ An der Lutherkirche für aus Richtung Norden kommende Radfahrer

Antrag

der Bezirksrat möge beschließen:

An der Fahrradampel, die den von Norden kommenden Fahrradverkehr auf der rechten Seite des Engelbosteler Damms an der Ecke Engelbosteler Damm/An der Lutherkirche regelt, wird ein „grüner Pfeil“ in Richtung Lutherkirche angebracht. Dieser soll Fahrradfahren unter den für „grüne Pfeile“ geltenden Einschränkungen das Abbiegen nach rechts auf die Straße „An der Lutherkirche“ erlauben, auch wenn die Fahrradampel „Rot“ zeigt.

Begründung:

Ein „Grünpfeil“ isoliert an einer Fahrradampel ist möglich, siehe:

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Verkehrssteuerung/Gruenpfeilschild.html

Aus dieser Information zitiere ich:

Erstmalig und einmalig in München: Grünpfeilschild für Radfahrer

Foto: KVR

Im März 2006 ordnete die Verkehrssteuerung des Kreisverwaltungsreferates ein Novum bei der Verkehrsregelung für Radfahrer an. Erstmalig wurde damit in Deutschland das bisher nur für den Straßenverkehr geltende Grünpfeilschild exklusiv auch für den Radwegverkehr verwendet.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hatte dazu mitgeteilt, dass der Wortlaut des § 37 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine Verwendung von Grünpfeilschildern an nur für Radfahren geltenden Lichtzeichen nicht ausschließt.

Auch die Regierung von Oberbayern hatte sich als Aufsichtsbehörde dem Vorhaben gegenüber nicht verschlossen gezeigt.

Somit entschied sich das Kreisverwaltungsreferat eigenverantwortlich im Rahmen seiner Amtspflicht und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Begebenheiten zur Anordnung des Grünpfeilschildes für den Radwegverkehr.

Die baulichen Voraussetzungen waren:


· der Radfahrsignalgeber muss in jeden Fall baulich getrennt vom Fahrverkehrssignalgeber sein;

· die Größe des Radfahrsignalgebers muss der eines regulären Signalgebers von 200 mm Durchmesser entsprechen;

· das Grünpfeilschild mit seiner Standardgröße von 250 mal 250 Millimeter wird rechts neben dem roten Signalfeld montiert.


Foto: KVR Zitat Ende

An der oben genannten Kreuzung Engelbosteler Damm/An der Lutherkirche kann man den nach rechts abbiegenden Fahrradfahrern ohne weiteres unter den üblichen Einschränkungen (besonders Beachten des kreuzenden Fußgängerverkehrs) das Abbiegen nach rechts bei „Rot“ erlauben, weil in Richtung Lutherkirche ein vom übrigen Verkehr getrennter Fahradweg für etwa 30 Meter besteht und damit sogar kein Konflikt mit dem kreuzenden Autoverkehr besteht. Damit würde im Bezirks Nord erstmalig in Hannover ein solcher „Grünpfeil“ nur für Fahrradfahrer installiert und gezeigt, dass man in Hannover ebenso wie in München nicht stur an alten Vorstellungen festhält, sondern alles unternimmt, um der Fahrradverkehr zu fördern.