Drucksache Nr. 15-2748/2018 N1 S1:
NEUFASSUNG: Parkverbot für LKWs in der Eichenfelstraße/ Badenstedt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 7.2.6.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2748/2018 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

NEUFASSUNG: Parkverbot für LKWs in der Eichenfelstraße/ Badenstedt
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 7.2.6.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert in der Eichenfeldstraße und den von ihr abzweigenden Straßen Parkverbote für LKWs über 3,5 Tonnen einzurichten, mit Ausnahme des Be- und Entladens.

Entscheidung

Dem Beschluss wird nicht gefolgt.

Nach §12 Absatz 3a StVO ist das regelmäßige Parken von Kfz mit über 7,5t zulässiger
Gesamtmasse nachts (22 – 6 Uhr) sowie sonn- und feiertags in reinen und allgemeinen
Wohngebieten unzulässig.

Zu den anderen Zeiten und vor allem immer bis zur Grenze von 7,5t ist das Parken damit
im Umkehrschluss bundesweit zulässig, natürlich im Rahmen der weiteren zu beachtenden
Parkvorschriften. Es gibt keine Gründe der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs,
dies in Badenstedt im Bereich Eichenfeldstraße anders zu regeln.

Behinderungen Anderer sind – die Einhaltung der üblichen Parkvorschriften unterstellt – objektiv nicht gegeben.