Drucksache Nr. 15-2747/2018 S1:
Durchfahrt Lenther Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 7.2.7.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-2747/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Durchfahrt Lenther Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 7.2.7.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung und der Rat der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert, die Durchfahrt der Lenther Straße aus Richtung Badenstedter Str., wie auch von der Straße Am Soltekampe kommend, nur noch für Anlieger zu gestatten.

Entscheidung


Dem Beschluss wird nicht gefolgt.

Die Lenther Straße ist straßenrechtlich unbeschränkt für den Verkehr gewidmet und hat
eine Sammelfunktion für beiderseits 11 abzweigende öffentliche Straßen. Schon aus dieser
Funktion heraus ist eine Beschränkung auf reinen Anliegerverkehr unzulässig.
Nach der Begründung zum Antrag nutzen Pendler von oder nach Lenthe diese Strecke als
Abkürzung. Über diese Behauptung gibt es keinen Beleg, es könnten ebenso Pendler
von/nach Badenstedt-West sein oder auch solche aus Lenthe, die im Umfeld der vorderen
Lenther Straße arbeiten, also gar nicht durchfahren.

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und ggf. von wem (Durchfahrverkehr oder Ziel – und Quellverkehr des Quartiers) Geschwindigkeitsübertretungen verursacht werden.
Unabhängig davon ergeben Übertretungen Einzelner keine Rechtsgrundlage, die Durchfahrt insgesamt zu untersagen.

Die Verwaltung hat außerdem zu beachten, dass sich bei einer Verkehrsverdrängung aus
der Lenther Straße eine Mehrbelastung der südlichen Woermannstraße und damit auch der
dortigen Schulwegquerungen ergäbe. Diese ist genauso schutzbedürftig als
Tempo-30-Zone wie die Lenther Straße und hat zudem wie auch andere durchgehende
Straßen in 30-Zonen eine deutlich höhere Kfz-Belastung wie die Lenther Straße selbst.
Es gibt insofern auch im bezirklichen Vergleich keinen Grund, verkehrsverdrängende
Maßnahmen dort zu treffen. Die Verwaltung hat bereits in Vorjahren Maßnahmen ergriffen,
um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Beispielhaft wäre das der Einbau einer Gehwegnase gegenüber Giselherweg oder die Festlegung der Parkordnung ohne Gehwegmitbenutzung. Die so vorgeschriebene, bei den Anwohnenden nicht immer willkommene Art des Parkens ist vor allem geeignet, die Geschwindigkeit zu dämpfen.