Antrag Nr. 15-2740/2020:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) - Einschränkungen des Grabartenangebotes: Anhörung zur Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0578/2020 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu) - Einschränkungen des Grabartenangebotes: Anhörung zur Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

1.
Die Beschlusspunkte 1.) und 2.) der DS 0578/2020 werden bis zu nachfolgender Anhörung
zurückgestellt.

2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anhörung des Stadtbezirksrats Ahlem-Badenstedt-
Davenstedt zum Thema ‘Zukunft des Stadtteilfriedhofs Badenstedt (Neu):
Einschränkungen des Grabartenangebotes?‘ durchzuführen und folgende Personen bzw.
Institutionen einzuladen:

- Untere Wasserschutzbehörde, Region Hannover
- Rainer Müller-Brandes, Stadtsuperintendent Hannover
- Pastor Dr. Manuel Kronast, Paul-Gerhard Kirchengemeinde Badenstedt
- Dr. Michael Albrecht, Sachverständiger für Friedhofsbodenkunde
- Dr. Pelzer & Partner, Beratende Ingenieure Geologen und Geoökologen, Hildesheim
- Institut für Bodenkunde, Leibniz Universität Hannover
- Uwe Stapelmann, Treuhandstelle für Dauergrabpflege
- Bundesvorstand Deutscher Bestatter

Begründung


Die Verwaltung der LH Hannover plant das Grabartenangebot auf dem Stadtteilfriedhof
Badenstedt (Neu) einzuschränken. Aufgrund ungünstiger Boden- und
Grundwasserbedingungen und damit einhergehender schlechter Verwesungsumstände solle zukünftig auf Erdbestattungen verzichtet werden. Selbige Umstände führten bereits zu einer Teilschließung ab dem Jahr 1983 und einem langjährigen Konflikt, der in der Wiedereröffung für Erdbestattungen 1991 mündete. Die potenzielle Teilschließung hat weitreichende Auswirkungen auf unterschiedlichen Ebenen, weshalb eine öffentliche Anhörung samt der Einbeziehung vieler Faktoren zur Entscheidungsfindung unabdingbar ist. Viele Alternativen zu einer Schließung wurden nicht ausreichend berücksichtigt. So kam etwa bei der jüngsten Sitzung des Bürgervereins Badenstedt am 28. Oktober 2020 heraus, dass die Verringerung der Sargtiefe und die einhergehende Erhöhung der Sauerstoffzufuhr einen entscheidenden positiven Einfluss auf die Verwesung haben kann.



Eine unzureichende Leichenverwesung kommt bedauerlicherweise immer wieder vor und kann daher generell nicht als Beispiel für eine notwendige Schließung herangezogen werden. Die uns zur Verfügung gestellten, teilweise dramatischen Fotos von unzureichend verwesten Gräbern, sollten dies bekräftigen, geben jedoch auch keinen Hinweis auf die evtl. feuchten oder trockenen Umgebungseinflüsse des Wetters. Wir möchten die Situation nicht kleinreden, jedoch gibt es heutzutage eine Vielzahl an geologischen und sonstigen Möglichkeiten, die Verwesung positiv zu beeinflussen und dieser mit geeigneten Mitteln entgegenzutreten.

Friedhöfe sind der Spiegel unserer Gesellschaft, der Geschichte und ein Kulturgut der
besonderen Art. Grabsteine sind oftmals auch Kunstwerke, die nicht nur die Namen und
Hinweise zu den Verstorbenen tragen, sondern auch im Stadtbezirk von deren Leben,
Persönlichkeit und Verdiensten erzählen. Der Friedhof als Ruheplatz der Toten und Ort der
Trauer ist daher aus gutem Grund im unmittelbaren Umfeld anzufinden. Hier treffen sich
Menschen, sprechen miteinander, geben sich oftmals gegenseitig Halt in der Trauer, bieten den Raum für evtl. neue Kontakte und das darf den Trauernden daher nicht mutwillig genommen werden. Eine Umbettung der Särge bedeutet darüber hinaus einen vermeidbaren Eingriff in die Totenruhe, die bei den Angehörigen eine hohe emotionale Belastung darstellt. Wenn wir uns vor Augen halten, dass insbesondere ältere, bewegungseingeschränkte BürgerInnen künftig einen weiten Weg auf sich nehmen sollen, um ihre Angehörigen und Freunde zu betrauern, so empfinden wir das als unzumutbar! Es ist unsere Verpflichtung, diese wichtigen Interessen der BürgerInnen bestmöglich wahrzunehmen. Eine Teilschließung und Leichen-Umbettung stellt daher einen riesigen mentalen und gefühlsmäßig stark belastenden Eingriff für die Bevölkerung dar und deckt sich nicht mit der Aufgabe der Verwaltung, die Interessen der Bürger zu wahren!