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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Ampelschaltung Tönniesbergkreisel
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.11.2019
TOP 7.6.4.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten, sich mit dem Land ins Benehmen zu setzen und den Ersatz durch Bedarfsampelschaltungen hinzuwirken.
Entscheidung
Der Antrag wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) weitergeleitet. Die NLSTBV teilt mit:
Eine komplette Abschaltung oder eine Änderung, sodass die LSA nur noch auf Bedarf in Betrieb geht, ist aufgrund der Wahrung einer ausreichenden Verkehrssicherheit nicht möglich.
Der Verkehrssicherheit muss insbesondere bei stark frequentierten Knotenpunkten einer besseren Leistungsfähigkeit Vorrang gewährt werden.
Nach Prüfung des Sachverhaltes und Abstimmung mit der für die Steuerung von Lichtsignalanlagen zuständigen Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover, wird auf die Vorgaben des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren hingewiesen.
Hierin heißt es, dass große Kreisverkehre mit zwei oder mehreren durch Markierungen gekennzeichneten Fahrstreifen auf der Kreisfahrbahn nur mit Lichtsignalanlage betrieben
werden sollen. Für eine Verkehrsregelung mit Lichtsignalanlage spricht ebenfalls die Vorgabe, Kreisausfahrten immer einstreifig anzulegen, was am Tönniesbergkreisel nicht gegeben ist.
Zudem wird nach aktueller Sachlage durch die o.g. Verkehrsbehörde empfohlen, die Lichtsignalanlage durchgehend ohne Abschaltung zu betreiben.