Drucksache Nr. 15-2737/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bauvorhaben Benther Blick
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2737/2018 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bauvorhaben Benther Blick
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 06.12.2018
TOP 6.2.2.

Seit einiger Zeit befindet sich die ehemalige Tierversuchsanstalt an der Hermann-Ehlers-Allee – auch Mäuseburg genannt – im Abriss. Sowohl Gehölz-, wie auch Abrissarbeiten haben begonnen. Über Veröffentlichungen ist bekannt geworden, dass dort Wohnungsbau geplant ist. Die Landeshauptstadt Hannover hat im Entwurf des Haushaltsplanes ein erhebliches Volumen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, um bezahlbaren Wohnraum in Hannover zu schaffen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Realisierungsphase befindet sich das Bauvorhaben Benther-Blick?
2. Wird im Rahmen dieses Bauvorhabens sozialer Wohnungsbau und wenn ja in welchem Umfang realisiert?

Antwort der Verwaltung:

zu 1.
Der Bebauungsplan Nr. 1825 als planungsrechtliche Grundlage für das Bauvorhaben ist in
Aufstellung. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslage des Planentwurfs im
Frühjahr 2019 vorgesehen. Ein zwischen den Investoren HRG und KSG und der Landeshauptstadt Hannover zu schließender städtebaulicher Vertrag samt Erschließungsvertrag befindet sich derzeit in der Endabstimmung.
Das ehemalige Institutsgrundstück ist mittlerweile im Eigentum des erschließenden Investors HRG. Als vorbereitende Maßnahmen werden dort bereits Abrissarbeiten durchgeführt, für welche eine teilweise Fällung des Gehölzbestandes erforderlich war.






zu 2.
Eine Durchmischung verschiedener Wohnformen und ein Anteil öffentlich geförderten
Mietwohnungsbaus war von Beginn der Planungen an eine Vorgabe der Landeshauptstadt
Hannover an die Investoren. Die KSG als Bauherr sieht einen Anteil von 30% der Wohneinheiten für die öffentliche Förderung vor, was im städtebaulichen Vertrag entsprechend festgeschrieben werden soll.