Anfrage Nr. 15-2737/2014:
Illegales Parken auf der Grünfläche Fernroder Straße

Inhalt der Drucksache:

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Illegales Parken auf der Grünfläche Fernroder Straße

Durch die Baumaßnahmen am Sparkassengebäude wurde die Fernroder Straße temporär eingeengt. Deshalb sind unter anderem die Längsparkplätze bis zum Ende des Umbaus nicht benutzbar.
Stattdessen benutzt allerdings eine erschreckend hohe Zahl von Autofahrenden illegalerweise den dortigen Grünstreifen als Parkplatz. Die Stadtverwaltung hat beim ersten Auftreten des Problems schnell reagiert und entlang der Fahrbahn eine Absperrung aufstellen lassen. Nach kurzfristiger Besserung hat sich jedoch die Dreistigkeit zahlreicher Autofahrender nochmals erhöht. Nun wird der Gehweg bzw. Radweg der Fernroder Straße genutzt, um entweder von der Kreuzung Berliner Allee oder von der Parkplatzzufahrt am Amtsgericht auf den Grünstreifen zu fahren. Diese illegale Nutzung ist ganztägig, insbesondere aber in den Abend- und Nachtstunden zu beobachten.
Dabei wird der Fuß- und Radverkehr sowohl beim Ein- und Ausparken als auch beim Rangieren und Befahren stark gefährdet. Außerdem stehen die Pkw regelmäßig halb auf dem Radweg.
Zudem ist die Grasnarbe mittlerweile großflächig beschädigt, eine Schädigung der Baumwurzeln ist ebenfalls wahrscheinlich.
Mit dem gezielten installieren von ausreichend Pollern an beiden illegal genutzten „Einfahrten“ würde das asoziale Verhalten nachhaltig unterbunden werden und auch mit Abschluss der Baumaßnahmen wäre die Gefahr einer Fortsetzung der unzumutbaren Umstände verhindert.







Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist der Verwaltung der beschriebene Zustand bekannt und kontrolliert der Verkehrsaußendienst diese Stelle bereits?
2. Kann die Stadtverwaltung kurzfristig, um die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr auf der Fernroder Straße zu verbessern, den betroffenen Bereich zusätzlich zu den aufgestellten Baustellenzäunen beidseitig mittels Pollern sichern?
3. Ist durch die illegale Nutzung als Parkplatz bereits eine Schädigung der Grünfläche bzw. Baumwurzeln erkennbar und werden hierfür von den Falschparkenden entsprechend höhere Strafgelder gefordert?