Drucksache Nr. 15-2736/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kindertagesstätten
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 07.11.2022
TOP 9.3.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2736/2022 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kindertagesstätten
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 07.11.2022
TOP 9.3.4.

Laut der Statistischen Profile der Stadtteile und Stadtbezirke 2022 (Stand: 09.08.2022, 1. Auflage) lebten im Stadtbezirk Mitte 974 Kinder im Alter von unter drei Jahren und 768 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren. Vor dem Hintergrund des XI. Haushaltskonsolidierungskonzeptes und der Bundestagsdebatte zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) (Drucksache 20/3880 vom 10.10.2022)

fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele der Kinder im Stadtbezirk Mitte werden in einer Kita betreut, wie viele von einer Tagespflegeperson bzw. in einer Großtagespflegestelle und wie hat sich die Betreuungsquote in den letzten fünf Jahren entwickelt (tabellarische Auflistung) bzw. wie wird sich das Platzangebot in den kommenden fünf Jahren entwickeln?
2. Für wie viele Kinder gibt es in wie viel Tageseinrichtungen seit wie vielen Jahren ein Angebot der Sprachförderung, das mit Mittel des Bundes (Bundesprogramm "Sprach-Kitas") finanziert wird?
3. Sollte wie beabsichtigt die Finanzierung des Bundes wegfallen, wird dann die Stadt Hannover mit eigenen Mitteln die Förderung fortsetzen? Falls dies verneint wird, bitten wir um Darstellung, wie die Stadt Hannover das für den Besuch der Grundschule erforderliche Mindestmaß an Sprachkompetenz sicherstellen will.

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

1. In der Anlage ist die entsprechende tabellarische Übersicht beigefügt.
Die Daten zum 01.10.2018 finden sich in den Ausführungen 2019 wieder, da dieser Kita-Bericht (2018/2019) „zusammengelegt“ wurde.
Für den Krippenbereich lag die Versorgungsquote, gemessen an der stadtweiten Orientierung von 65 %, bereits in 2017 über dieser und hat sich bis 2021 auf 87,56 % weiterentwickelt.

Im Kindergartenbereich lag die Versorgungsquote im Betrachtungszeitraum von 2017–2021 weitestgehend über der stadtweiten Ausrichtung von 100 % - 2017 bei 111,80 % zu derzeit 98,27 %.
Eine perspektivische Entwicklung der beiden vorgenannten Versorgungsquoten, bezogen auf die kommenden fünf Jahre, ist schwerlich zu treffen, da diese in Korrespondenz mit der Bevölkerungsentwicklung, den zur Verfügung stehenden Plätzen sowie zusätzlichen Ausbauplanungen stehen.

2.Die Bundesförderung wird von den Trägern direkt beim Bund beantragt. Der Verwaltung ist daher der Gesamtumfang der in Anspruch genommenen Förderung nicht bekannt.
Der städtische Träger hatte sich gegen eine Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ entschieden, da die Mittel zuletzt nur für ein Jahr zur Verfügung standen, die notwendige personelle Ausstattung für diesen Zeitraum aufgrund des Fachkräftemangels nicht abgesichert werden konnte.

3. Seit dem 01.08.2018 gewährt das Land Niedersachsen gemäß § 31 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung. Inwieweit die ausfallende Bundesförderung hierüber kompensiert werden kann, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
In der Stadt Hannover bieten insgesamt rd. 60 Träger mit mehr als 460 Kitas in ihren Einrichtungen eine alltagsintegrierte Sprachförderung mit Landesfördermitteln an. Tageseinrichtungen sind verpflichtet, die Sprachkompetenz eines Kindes spätestens mit Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung in den Blick zu nehmen und zu entscheiden, ob ein Bedarf an einer differenzierten Förderung im letzten Kindergartenjahr vorliegt. Die bereits etablierte regelmäßige Beobachtung, Reflexion und Dokumentation des Entwicklungs- und Bildungsprozesses eines Kindes muss den Aspekt der Sprachentwicklung berücksichtigen und dient als Grundlage für die Planung und Durchführung einer alltagsintegrierten individuellen und differenzierten Förderung.
Für die Erfassung der Sprachkompetenz für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, wird kein Feststellungsverfahren vorgegeben. Die Fachberatungen Sprache, die gemäß § 31 NKiTaG über die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung gefördert werden, beraten u.a. zu geeigneten Sprachfeststellungsverfahren.
Mit Zustimmung der Eltern kann im Rahmen von „Brücken-Gesprächen“ die Entwicklungsdokumentation den aufnehmenden Grundschulen zur Verfügung gestellt werden, um eine durchgängige Anschlussförderung in der Grundschule zu gewährleisten.