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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gelbe Tonnen statt Gelbe Säcke II
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 07.11.2022
TOP 9.3.2.
Zum Jahresbeginn 2023 beabsichtigt aha, die „Gelben“ Säcke nicht mehr abzuholen und sie durch „Gelbe“ Tonnen zu ersetzen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum müssen die Bürgerinnen und Bürger die Tonnen jetzt persönlich an den Straßenrand stellen, obwohl die Restmülltonnen bis zu einer Entfernung von 15 m von aha abgeholt werden?
2. Wer muss in einem 10-Familienhaus die vorgegebenen 3 Tonnen an den Straßenrand transportieren?
3. Für ein 10-Familienhaus stellt aha jetzt 3 Gelbe Tonnen bereit. Alternativ kann man nur den 1100 Liter Container wünschen. Warum wird die Zwischengröße einer 660 Liter Tonne nicht als weitere generelle Möglichkeit angeboten?
Zu der Anfrage 15-2733-22 nimmt aha wie folgt Stellung :
Die Planungen von aha sehen vor, von Anfang November bis etwa Mitte Dezember die Gelben Tonnen bzw. Container zur Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) im Stadtgebiet zu verteilen.
Die Leerung dieser Tonnen erfolgt erstmals ab 2. Januar kommenden Jahres.
Gefüllte bereitgestellte Gelbe Säcke werden parallel dazu noch bis zum 31. März mitgenommen, danach nicht mehr!
Zu 1.:
Die Leistung „Einsammlung von Leichtverpackungen“ wird von den Dualen Systemen alle drei Jahre in definierten Gebieten, so auch für das Stadtgebiet Hannover ausgeschrieben.
Das wirtschaftlichste Gebot, in diesem Fall das Angebot von aha, erhält in der Regel den Zuschlag.
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Einsammlung wird in der sog. Abstimmungsvereinbarung definiert. Diese wird zwischen dem Dualen System und den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern geschlossen.
In der ab 2023 gültigen Abstimmungsvereinbarung ist ein 14-täglicher Abholrhythmus und eine Bereitstellung zu Leerung der 2-Rad Behälter (120l und 240l) vorgesehen.
Restmüll- und Biotonnen sind - im Gegensatz zu Gelben Tonnen gebührenrelevante Behälter, für die der Nutzer eine regelmäßige Entsorgungsgebühr entrichtet. In dieser Gebühr ist der sog. "Vollservice", d.h. ein Hin- und Hertransport der Tonnen bis 15 m durch aha-Mitarbeiter automatisch enthalten. Da die Gelbe Tonnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ist dieser Service bei diesen Behältern nicht enthalten.
Darüber hinaus wird erst durch eine Bereitstellung der Gelben Tonne durch den Nutzer signalisiert, dass der Behälter auch wirklich gefüllt ist und geleert werden soll.
Zu 2.:
In Mehrfamilienhäusern sind unter anderem Treppenausreinigung, Winterdienst, Grünpflege, etc. gemeinschaftlich zu organisieren. Unter diesen Gesichtspunkt ist auch die Entsorgung der Leichtverpackung zu sehen.
D.h., der Transport der Gelben Tonnen zum und vom Bereitstellungsplatz an der Straße muss von den Nutzern selbst organisiert werden. In größeren Mehrfamilienhäusern könnte dies z. B. ein vor Ort wohnender Hausmeister, ein Hausmeisterdienst oder die Wohnpartei, die gerade "Treppenhausdienst" o. ä. vollzieht, übernehmen.
Zu 3.:
Die mit dem Dualen System eingegangene Rahmenvereinbarung sieht offiziell lediglich die drei bekannten Behältergrößen - 120, 240 und 1.100 Liter - vor. Dies hat unter anderem ökonomische Gründe: je mehr Behältergrößen angeboten werden, desto größer auch der Beschaffungs- und Verwaltungsaufwand für dieses Portfolio.
Die Zuordnung der Behältergrößen zu den einzelnen Grundstücken wurde auf Basis der dort gemeldeten Personen und einem empirischen LVP-Aufkommen von 15 Litern pro Person und Woche berechnet.
In der o. g. Abstimmungsvereinbarung ist festgelegt, dass abweichend von den drei genannten Größen der 660 Liter-Container in begründeten Fällen auf Antrag aufgestellt werden kann.
Als Beispiel sei hier ein größeres Gebäude (z. B. Altbau) genannt, bei dem der 1.100-Liter-Container einfach nicht "durch die Tür passt" und auf dem Gehweg stehenbleiben müsste.